Raubmord an 83-jährigem Rentner: Freispruch statt lebenslanger Haft für Angeklagte

Mönchengladbach - Im Prozess um den Raubmord an einem 83 Jahre alten Rentner in Erkelenz ist die Angeklagte am heutigen Donnerstag vom Mordvorwurf freigesprochen worden.

Eine 42-Jährige, die wegen eines Raubmordes in Erkelenz vor Gericht stand, wurde vor dem Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag freigesprochen.
Eine 42-Jährige, die wegen eines Raubmordes in Erkelenz vor Gericht stand, wurde vor dem Landgericht Mönchengladbach am Donnerstag freigesprochen.  © Roberto Pfeil/dpa

Das teilte das Landgericht Mönchengladbach mit. Demnach wurde die 42 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag lediglich wegen Besitzes von 0,13 Gramm Heroin zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt.

Der Freispruch hatte sich abgezeichnet: Die Frau war in der vergangenen Woche aus der Untersuchungshaft freigekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, den Senior im Februar vergangenen Jahres in seiner Wohnung mit einem Metallwerkzeug mit mindestens 13 wuchtigen Hieben erschlagen und 1200 Euro erbeutet zu haben.

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Sie war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden, nachdem ihr das Landeskriminalamt DNA-Spuren zuordnen konnte, die am Opfer gefunden worden waren.

Doch während des Prozesses entpuppte sich die ohnehin relativ dünne Beweislage als zu dünn, wie der Vorsitzende Richter Martin Alberring sagte.

DNA-Spuren könnten auch auf andere Weise auf das Opfer gelangt sein

Sie stützte sich im Wesentlichen auf eine DNA- und eine Faserspur, die bei dem Opfer gefunden worden waren. Da die Angeklagte als Bekannte des Rentners mehrfach in dessen Wohnung zu Besuch war, war ihre DNA am Tatort erklärbar.

Die gefundene Faserspur "konnten Gutachter nicht zweifelsfrei einem Pullover der Angeklagten zuordnen", so der Richter.

Die Mutter einer 14-jährigen Tochter entging somit einer lebenslangen Haftstrafe und blieb auf freiem Fuß.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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