Textilhändler will 287 Millionen Euro aus Maskendeal von Jens Spahn: Jetzt spricht Gericht Machtwort

Von Wolf-Dietrich von Dewitz

Bonn - Ein Textilhändler aus Hamburg hat im Streit um Maskenlieferungen in der Corona-Pandemie eine juristische Schlappe kassiert. Auch Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (46) steckt mit damaligen E-Mails tief in den Ereignissen.

Jens Spahn sorgte mit zwei E-Mails rund um den 9. März 2020 für Verwunderung um einen potenziellen Kaufvertrag.  © Michael Kappeler/dpa

Das Bonner Landgericht wies die Klage der Pure Fashion Agency nun ab. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn das doch geschehen wäre, so wären die Ansprüche verjährt, sagte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Kläger in Berufung gehen wird, wird nun ausgiebig von dessen Anwalt geprüft.

Im Detail ging es um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden. Spahn rief den Angaben zufolge den Textilhändler Matthias Timm im März 2020 überraschend auf dem Handy an, danach wechselten die beiden Mails. 

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Er wolle das "heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen", schrieb Spahn demnach am 9. März 2020.

Kurze Zeit später: "Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)". Der Textilhändler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wären das bis heute rund 469 Millionen Euro. 

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Gericht wertet Mahnbescheid als unzulässig

Mit ihrer Argumentation biss die Klägerseite beim Gericht aber auf Granit, das Urteil war deutlich und letztlich ein doppeltes Nein. Selbst wenn die nächste Instanz die Mails doch als Kaufvertrag verstehen würde, so könnte sie den Rechtsanspruch wie das Landgericht Bonn auch als verjährt werten.

Zwar hatten die damaligen Anwälte des Klägers Ende 2023 einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Diesen Mahnbescheid wertete das Bonner Gericht aber als unzulässig.

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