Vater wirft 8 Kilo schwere Hantel vom Balkon auf seinen Nachbarn: Die Folgen sind dramatisch

Mönchengladbach – Er warf vom Balkon eine massive Eisenhantel auf seinen Nachbar, jetzt hat das Landgericht Mönchengladbach die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten (40) in der Psychiatrie angeordnet.

Der 40-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichts eine Eisenhantel wie diese nach seinem Nachbarn geworfen. (Symbolbild)
Der 40-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichts eine Eisenhantel wie diese nach seinem Nachbarn geworfen. (Symbolbild)  © 123RF/faithie

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung am heutigen Montag den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Eine Sachverständige erklärte zuvor, der psychisch kranke 40-Jährige leide unter Wahnvorstellungen und sei zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen.

Das Gericht sprach den Angeklagten deshalb vom Vorwurf des versuchten Mordes und weiterer Anklagepunkte frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Anklage soll der Mann in Grevenbroich im vergangenen Dezember von seinem Balkon im ersten Stock eine acht Kilogramm schwere Eisenhantel und weitere Gegenstände auf einen Hausnachbarn geworfen haben.

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Der 29-Jährige sei damals von einem Gegenstand am Kopf getroffen worden. Er habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten.

Im Prozess hatte der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. "Ich habe einen Stuhl geworfen, die Hantel aber ist vom Balkon gerollt", sagte der alleinerziehende Vater aus.

Er habe sich und seinen Sohn schützen wollen, erklärte der Angeklagte, der vor sieben Jahren aus Pakistan als Flüchtling nach Deutschland gekommen war.

Vater verlor nach Vorfall das Sorgerecht für seinen kleinen Sohn

Am Landgericht Mönchengladbach wurde das Urteil gegen den angeklagten Vater gesprochen.
Am Landgericht Mönchengladbach wurde das Urteil gegen den angeklagten Vater gesprochen.  © Roberto Pfeil/dpa

Er fühlte sich am Tattag massiv bedroht. "Die afghanischen Menschen haben gedroht, mich und meinen Sohn umzubringen", sagte er. Immer wieder hätten sie ihn schikaniert und ständig bei ihm geklopft oder geklingelt.

Nachbarn bestätigten das allerdings nicht. Der 40-Jährige soll ihren Angaben zufolge in der Vergangenheit wiederholt ausfallend geworden sein und auch Gegenstände vom Balkon geworfen haben.

Dem Vater des heute sechsjährigen Kindes waren auch gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der Anklage vorgeworfen worden. Als Polizisten eintrafen, soll er eine Matratze angezündet und auf einem rollbaren Gestell in Richtung der Beamten gestoßen haben.

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Sie konnten ausweichen und den Sohn aus der verrauchten Wohnung in Sicherheit bringen. Einen Tag nach dem Vorfall war dem alleinerziehenden Vater das Sorgerecht entzogen worden. Laut Gericht hat die Stadt Grevenbroich den Jungen in Obhut genommen.

"Die Therapie sollten Sie nutzen", sagte der Richter zu dem Angeklagten am Ende des Prozesses am Montag und fügte hinzu: "Da können Sie Ihren Sohn auch häufiger sehen als im Gefängnis."

Titelfoto: 123RF/faithie

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