Von Birgit Reichert
Trier - Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 22 Jahre alten Studenten in Trier wird der mutmaßliche Täter (22) nicht strafrechtlich belangt. Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig gewesen.
Wie die Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag mitteilte, soll der Mann daher dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, um weitere mögliche Straftaten zu verhindern.
Dafür hat die Behörde beim Landgericht Trier ein entsprechendes Sicherungsverfahren beantragt.
Am 15. Juli 2026 war der Student in Trier in der Nähe des Universitätsgeländes erstochen worden. Der tatverdächtige afghanische Staatsangehörige soll den Studenten auf offener Straße mit einem großen Küchenmesser angegriffen und tödlich verletzt haben - Täter und Opfer kannten sich nicht. Der getötete Student kam aus Landstuhl im Kreis Kaiserslautern.
Der psychiatrische Sachverständige habe bei dem Beschuldigten eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis diagnostiziert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zum Tatzeitpunkt sei er "von wahnhaften Verfolgungsängsten beherrscht" gewesen. Er sei "nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten einsichtsgemäß zu steuern".
Er habe den Studenten, auf den er zufällig traf, anlasslos und unvermittelt angegriffen und ihm mehrere Stiche in den Oberkörper versetzt. Das Opfer brach demnach auf der Straße zusammen und starb kurz darauf in einem Trierer Krankenhaus.
Der Beschuldigte wurde wenig später unweit des Tatorts vor seiner eigenen Wohnung sitzend festgenommen.
Staatsanwaltschaft: Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit
Da er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, könne kein Strafverfahren gegen ihn geführt werden: "Die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich", teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mit.
Der Beschuldigte wurde bereits nach seiner Festnahme einstweilig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Über den Antrag wird die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.