Von Birgit Reichert
Zweibrücken - Nach dem Urteil im Fall des getöteten Zugbegleiters haben bislang zwei Nebenklagevertreter und die Verteidigung Revision eingelegt.
Das teilte das Landgericht Zweibrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.
Der 26 Jahre alte Angeklagte war vergangenen Donnerstag vom Landgericht Zweibrücken zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Grieche einen 36 Jahre alten Schaffner bei einer Ticketkontrolle Anfang Februar so heftig gegen den Kopf schlug, dass dieser später in einer Klinik an einer Hirnblutung starb.
Anlass: Der Angeklagte hatte keinen Fahrschein und sollte aussteigen.
Mord, Totschlag oder doch nur Körperverletzung mit Todesfolge?
Die Vertreter der Nebenklage, die für die Familie des Opfers sprechen, kritisieren insbesondere, dass das Landgericht keinen Tötungsvorsatz annahm. Sie hatten eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert.
Die Verteidigung sieht einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. "Ich finde, das Strafmaß ist zu hoch angesetzt", sagte Anwältin Barbara Schammer.