Hobbyzüchterin muss Sphynx-Katzen kastrieren lassen - gegen ihren Willen

Von Alina Grünky

Koblenz - Die behördlich angeordnete Kastration zweier Katzen der Rasse "Canadian Sphynx" ist einem Gerichtsentscheid zufolge rechtmäßig.

Sphynx-Katzen verfügen nicht über funktionsfähige Tasthaare und gelten als Qualzucht.  © Vadim Ghirda/AP/dpa

Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren, da es sich um einen Fall von Qualzucht handele. Der Beschluss wurde in der vergangenen Woche getroffen und nun mitgeteilt.

Zur Begründung hieß es vom Gericht: Die Tiere verfügten nicht über funktionsfähige Tasthaare, also die sogenannten Vibrissen, die für Orientierung, Beutefang und Sozialverhalten wichtig sind. Ihr Fehlen führe zu dauerhaften Einschränkungen und Leiden.

Die Halterin, die eine Hobbyzucht betreibt, hatte sich gegen die Anordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach gewandt.

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Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Koblenz ihren Antrag abgelehnt hatte, blieb auch die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.

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Eine chemische, nur vorübergehende Kastration sei keine gleich geeignete Maßnahme, führte das Gericht aus. Zudem bestehe ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug im Sinne des Tierschutzes.

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