Mann soll jahrelang Freundinnen seiner Kinder missbraucht haben

Von Christian Schultz

Mainz - Ein Vater soll jahrelang die Freundinnen seiner eigenen Kinder missbraucht und die Taten gefilmt haben. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu und die Anklage hat eine mehrjährige Haftstrafe gefordert.

Im Prozess gegen den 52-Jährigen fordert die Anklage jetzt eine mehrjährige Haftstrafe. (Archivbild)
Im Prozess gegen den 52-Jährigen fordert die Anklage jetzt eine mehrjährige Haftstrafe. (Archivbild)  © Andreas Arnold/dpa

Die Staatsanwaltschaft sprach sich in dem nicht öffentlichen Verfahren vor dem Landgericht Mainz für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Dem 52 Jahre alten Angeklagten wird einer Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.

Er soll ab 2013 über mehrere Jahre hinweg sexuelle Handlungen an Freundinnen seiner Tochter und seines Sohnes im Grundschulalter vorgenommen haben.

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Dies soll sich in einem Schwimmbad in Gau-Algesheim und im Haus der Familie in Gau-Odernheim in Rheinhessen ereignet haben. Der Mann soll dies teilweise auch auf Video aufgezeichnet haben.

Während seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer soll es zu weiteren Taten des Angeklagten gekommen sein

Während seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer soll es zu weiteren Taten des Mannes gekommen sein. (Symbolbild)
Während seiner Tätigkeit als Nachhilfelehrer soll es zu weiteren Taten des Mannes gekommen sein. (Symbolbild)  © 123rf/tinakorniek

Ab dem Frühjahr 2024 war er laut Anklage dann als Nachhilfelehrer für Mathematik tätig, dabei soll es zu weiteren Taten gekommen sein.

Im September vergangenen Jahres erfolgte eine Durchsuchung bei dem Angeklagten; dabei wurde laut Gericht eine Vielzahl an kinderpornografischen Dateien sichergestellt.

Nach Angaben des Gerichtssprechers schlossen sich die Vertreter der Nebenklage am Donnerstag der Forderung der Staatsanwaltschaft an und beantragten die Verhängung einer Sicherungsverwahrung.

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Die Verteidigung sprach sich dafür aus, dass die Strafe fünfeinhalb Jahre nicht übersteigen soll. Das Urteil soll am 14. Oktober gesprochen werden.

Titelfoto: 123rf/tinakorniek

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