Zugbegleiter zu Tode geprügelt: Jetzt steht das Urteil fest

Von Birgit Reichert

Zweibrücken - Tödliche Faustschläge bei einer Ticketkontrolle: Fünf Monate nach dem brutalen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der 26-jährige Angeklagte wurde nach der tödlichen Attacke auf einen Schaffner zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.  © Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Der 26-Jährige hatte Anfang Februar keine Fahrkarte und schlug den Schaffner den Angaben zufolge so heftig, dass der Mann eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Hinterbliebenen hatte bereits vor dem Richterspruch in Saal 4 angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Die Opferfamilie forderte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes. Vergeblich - deswegen blieben Familienangehörige und Freunde der Verkündung fern.

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Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt - auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde.

Der angeklagte Grieche hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat.

Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Calar zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen.

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Staatsanwalt wird deutlich: "Ein völlig sinnfreier Ausraster"

Der Täter wurde nicht wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.  © Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus. Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten.

Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als "unaufrichtig" zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Calar zumindest billigend in Kauf genommen, hatte Anwalt Yalcin Tekinoglu gesagt.

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Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, "der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert".

Hingegen hatte Staatsanwalt Christian Horras für den zuletzt in Luxemburg lebende Ioanni V. zwölf Jahre Haft gefordert: Die Tat sei "ein völlig sinnfreier Ausraster" aus einem nichtigen Grund gewesen. Das Gericht blieb bei seinem Strafmaß unter der Forderung.

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