Brände gelegt, um auf YouTube abzukassieren: Anklage fordert sechs Jahre Haft für "Blaulichtfilmer"

Von Kai Heisig

Dessau-Roßlau - Im Prozess gegen zwei Fotografen aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) wegen Brandstiftung zeichnet sich ein Ende ab. Am Dienstag hielten die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger ihre Plädoyers - mit deutlich unterschiedlichen Bewertungen.

Den beiden Männern wird vorgeworfen, unter anderem Waldflächen und Lagerhallen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen in Brand gesetzt zu haben.  © Heiko Rebsch/dpa

Die Anklage wirft Tom M. aus Zörbig und Lucas L. aus Bitterfeld vor, zwischen Juni und September 2025 in 16 Fällen Brände gelegt zu haben. Sieben Fälle stellte die Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens mangels Beweisen ein. Bei den neun übrigen Bränden hält sie eine Beteiligung der beiden "Blaulichtfilmer" zumindest teilweise für erwiesen an.

In ihrem rund einstündigen Plädoyer sieht Staatsanwältin Marika Bahr den Angeklagten Lucas L. als "maßgeblichen Drahtzieher". Sein Motiv sei finanziell gewesen: Mit seinem YouTube-Kanal sowie dem Verkauf von Fotos an Zeitungen und Medienportale habe er Einnahmen erzielt.

Aus Zeugenaussagen und Beweismitteln, darunter Telefondaten, gehe hervor, dass L. unter anderem für Wald- und Feldbrände bei Marke, Retzau und Diebzig, zwei Böschungsbrände an der A9 sowie Brände in leer stehenden Gebäuden in Wolfen, Bitterfeld und Raguhn verantwortlich sei.

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"Oft gab es keine direkten Verbindungen, aber das Puzzle konnte schlussendlich zusammengesetzt werden", sagt Bahr.

Ihr zufolge habe Lucas L. mit seinem Handeln bewusst Schäden in Kauf genommen, während Tom M. als Gehilfe und im Auftrag L.s gehandelt habe. Dies decke sich mit den Einlassungen des Zörbigers, der sich bereits zu Beginn der Verhandlung auch selbst belastet hat.

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Lucas L. zeigt keine Reue

Bei dem Brand im ehemaligen Bahnhof in Raguhn erwischte die Polizei die beiden Feuerteufel.  © Screenshot/Facebook/Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz

Für M. beantragt Bahr wegen Beihilfe zur Brandstiftung in sieben Fällen zwei Jahre Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden. In Lucas L. sieht Bahr hingegen einen Lügner, der bewusst versuche, seine Taten auf andere abzuwälzen.

Zudem habe er während der gesamten Verhandlung keine Reue gezeigt. Wegen einschlägiger Vorstrafen fordert die Staatsanwältin sechs Jahre Haft.

M.s Verteidiger Daniel Trautwein teilt diese Bewertung. Sein Mandant habe seine Beteiligung nicht kleingeredet, sondern zu ihr gestanden. Häufig sei er nur "der dumme Fahrer" gewesen und habe L. abgesichert, aber die Taten nicht angetrieben.

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Anders sieht das Verteidiger Matthias Natho. Der Rechtsanwalt von Lucas L. sieht erhebliche Mängel im Verfahren. Dass L. Alarmierungen der Einsatzkräfte in Echtzeit auf dem Handy empfangen habe und deshalb schnell an den Brandorten gewesen sei, beweise keine Täterschaft, argumentierte Natho.

In lediglich zwei Fällen sieht der Verteidiger die Beteiligung seines Mandanten. Den letzten Brand im ehemaligen Bahnhof Raguhn, bei dem die Polizei beide Verdächtigen auf frischer Tat festnahm, habe er vorsätzlich gelegt. Das Ausmaß seiner Tat sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, erklärt der Rechtsanwalt. Er beantragt in sieben Fällen einen Freispruch. In den genannten zwei Fällen fordert er zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe.

Das Urteil will das Gericht unter Vorsitz von Richterin Uda Schmidt am 2. September verkünden.

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