Erneuter Prozess gegen Rechtsextremist Liebich: Droht ihm jetzt doch Knast?

Halle (Saale) - Am ersten Tag eines Berufungsverfahrens gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht in Halle sind am Donnerstag Beweismittel erhoben worden.

Sven Liebig steht seit dem heutigen Donnerstag mal wieder vor Gericht.
Sven Liebig steht seit dem heutigen Donnerstag mal wieder vor Gericht.  © Heiko Rebsch/dpa

Unter anderem hatte eine Zeugin ausgesagt, die eigenen Angaben nach als Journalistin seit den 90er Jahren von Liebich organisierte Veranstaltungen beobachtet. Der Merseburger habe sie mehrfach beleidigt, sagte sie aus.

Im weiteren Verlauf des Prozesses sollen weitere Zeugen vernommen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte verschiedene Vorwürfe gegen Liebich zur Anklage gebracht. Unter anderem geht es um Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede.

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Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Berufung eingelegt.

Vor dem Hallenser Landgericht taten ein paar Demonstranten ihre Abneigung gegenüber Rechtsextremisten kund.
Vor dem Hallenser Landgericht taten ein paar Demonstranten ihre Abneigung gegenüber Rechtsextremisten kund.  © Heiko Rebsch/dpa

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Am ersten Verhandlungstag wurden zudem Fotos und Videos als Beweismittel begutachtet. Liebich beantwortete dazu auch Fragen der Staatsanwaltschaft. Zu Beginn des Prozesses hatte die Vorsitzende Richterin zunächst die Anklagepunkte vorgelesen.

Liebich gab zu, Formulierungen aus der Anklage teils so verwendet zu haben. Allerdings würde er dies heute so nicht mehr tun. Andere Anklagepunkte wies er zurück.

Seit 2014 hatte Liebich regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten.

In der Vergangenheit hatten sich immer wieder unterschiedliche Gerichte mit Vorwürfen gegen Liebich beschäftigt. Gegen den Rechtsextremisten wurden bislang Geld- und Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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