Geiselnahme im Gefängnis: Urteil gegen Halle-Attentäter ist rechtskräftig!

Von Christopher Kissmann

Halle/Leipzig - Das Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg ist rechtskräftig.

Das Urteil gegen Stephan Balliet ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen Stephan Balliet ist rechtskräftig.  © Ronny Hartmann/AFP/POOL/dpa

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten Stephan Balliet gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 seien verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.

Der Mann war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

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Während er im Gefängnis Burg bei Magdeburg seine Haftstrafe absaß, nahm der Straftäter am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.

Sicherungsverwahrung im Fokus

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess zur Geiselnahme eine neunjährige Haftstrafe für den Mann gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung war jedoch vom Landgericht Stendal nicht angeordnet worden.

Der BGH verwies nun in seiner Entscheidung darauf, "dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit" bereits mit dem zuvor ergangenen Urteil zum Halle-Anschlag entsprochen worden sei. Der Angeklagte sei nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, es sei damals bereits auch eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Auch die Revision des Angeklagten sei verworfen worden. "Das Urteil ist damit rechtskräftig."

Titelfoto: Ronny Hartmann/AFP/POOL/dpa

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