Feuer gelegt, um Geld damit zu verdienen? Fotografen-Duo muss sich vor Gericht verantworten

Von Inga Jahn

Dessau-Roßlau - Sie sollen Feuer gelegt haben, um mit Fotos davon Geld zu verdienen: Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau hat am Freitag der Prozess gegen zwei 23 und 33 Jahre alte Männer begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen unter anderem Waldflächen und Lagerhallen in Brand gesetzt zu haben.

Die Beschuldigten Tom M. (33, r.) und Lucas L. (23) müssen sich wegen mehrfacher Brandstiftung vor dem Dessauer Landgericht verantworten.  © Heiko Rebsch/dpa

Dabei sollen sie auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten. Die Beschuldigten Tom M. und Lucas L. arbeiteten den Angaben nach als freie Fotografen, waren also in den Redaktionen nicht angestellt.

Die mutmaßlich von ihnen gelegten Brände hatten laut Polizei und Staatsanwaltschaft für "erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt". Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden.

Den Angaben nach sei ein Sachschaden im mittleren bis hohen sechsstelligen Betrag entstanden.

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Die Angeklagten sollen ihre Bilder und Videos etwa an Zeitungen und andere Medien verkauft haben, darunter auch TAG24. Durch die Veröffentlichung des Materials sollen die beiden Männer Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben.

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Beim Brand eines ehemaligen Bahnhofsgebäudes in Raguhn ist das Duo im September von der Polizei gestellt worden.  © Facebook/Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz

Vermutlich auf frischer Tat ertappt: Beschuldigte seit September in U-Haft

Die Angeklagten waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn von Beamten gestellt worden waren. Kurz zuvor war ein Feuer in einem leer stehenden Bahnhofsgebäude ausgebrochen. 

Damals hatte die Staatsanwaltschaft angegeben, schon länger gegen die Männer zu ermitteln. Den Angaben nach wurde auch eine gesonderte Ermittlungsgruppe eingerichtet.

Nach der Festnahme kamen die mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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