Frau von Selbstschussanlage lebensgefährlich verletzt: 120 Kugeln stecken noch in ihrem Körper fest

Stendal - Der Fall um eine Lehrerin, die lebensgefährlich von einer Selbstschussanlage verletzt wurde, steht vor dem Landgericht Stendal. Im Prozess kommen erschreckende Details ans Licht.

Am Landgericht Stendal läuft der Prozess um eine Frau, die durch eine Selbstschussanlage verletzt wurde.  © Matthias Bein/dpa

Am 2. Mai 2026 entlief der Hund der 54-jährigen Frau. Auf dem Grundstück ihres 43-jährigen Nachbarn in Dannigkow (Sachsen-Anhalt) wollte sie nach dem Tier suchen und krabbelte hierfür durch ein Loch im Zaun.

Im Garten löste dann eine Selbstschussanlage aus: Über 150 Mal wurde sie im Oberkörperbereich getroffen! Sie erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und überlebte nur knapp.

Die 54-Jährige sagte im Prozess vor dem Landgericht Stendal aus, dass sie sofort ohnmächtig wurde, berichtet die "Volksstimme".

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Als sie wieder zu sich kam, wählte sie mit letzter Kraft den Notruf und krabbelte zurück durch den Zaun auf die Straße. Die Rettungskräfte orteten sie über ihr Handy.

Schockierend: Lediglich 30 der 150 Schrotkugeln konnten aus dem Körper des Opfers entfernt werden. Die übrigen 120 Bleikugeln verbleiben, wodurch der Bleiwert in ihrem Körper viel zu hoch ist.

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Angeklagter hat Selbstschussanlage aus Wühlmausfalle selbst gebastelt

Das SEK durchsuchte das Grundstück des Angeklagten. (Symbolfoto)  © Boris Roessler/dpa

Nach eigenen Aussagen würden sich die Ärzte nicht trauen, die Lehrerin zu operieren, da die Kugeln in unmittelbarer Nähe von Herz und Lunge liegen würden. Seit dem Tattag im Mai ist die Betroffene arbeitsunfähig.

Nach der Bluttat war das Grundstück des Angeklagten vom Sondereinsatzkommando durchsucht worden. Man fand mehrere Schusswaffen und Hunderte Patronen.

Der 43-Jährige, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, hat seine Tat im Prozess bereits gestanden und sich bei seiner Nachbarin entschuldigt. Er erklärte, aus einer Falle für Wühlmäuse die Selbstschussanlage eigenständig gebastelt zu haben.

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Seine Begründung: Er habe sich gegen einen Bekannten wehren wollen, der ihn in den vergangenen Jahren bedroht, belästigt und sein Grundstück betreten hatte. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht jedoch, dass er nie gewollt habe, dass eine Person durch die Anlage verletzt wird.

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt diese Aussage jedoch. Der Lauf der Schussvorrichtung sei konkret auf das Loch im Zaun und dort auf Oberkörperhöhe gerichtet gewesen. Der Auslöser war lediglich eine dünne Angelsehne auf dem Boden.

Der Prozess läuft voraussichtlich bis Ende des Jahres.

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