Säugling erleidet Schütteltrauma mit bleibenden Schäden: So lange muss der Tagesvater in den Knast

Halle (Saale) - Ein 43-jähriger Hallenser wurde wegen Misshandlung eines Säuglings zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wurde jetzt für rechtskräftig erklärt.

Der 43-Jähriger fügte einem Säugling ein schweres Schütteltrauma zu. (Symbolbild)
Der 43-Jähriger fügte einem Säugling ein schweres Schütteltrauma zu. (Symbolbild)  © 123RF/coffmancmu

Wie das Landgericht Halle am Dienstag mitteilte, war das Urteil gegen den Mann bereits im Oktober gefällt worden. Seine daraufhin eingelegte Revision wurde nun vom Bundesgerichtshof als "unbegründet" erklärt.

Konkret wird ihm "schwere Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung" vorgeworfen.

Die Tat trug sich im August 2021 in einer Hallenser Kindertagesstätte zu, die der damals 40-Jährige als Tagesvater betrieben hatte: Ein elf Monate alter Säugling war von ihm derart heftig geschüttelt worden, dass das Kind ein Schütteltrauma und dadurch eine schwere Hirnverletzung erlitten hatte.

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Nach Angaben des Gerichts litt der Junge noch zu Prozessstart im Herbst an epileptischen Anfällen, war stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und "in seiner motorischen und geistigen Entwicklung" deutlich eingeschränkt.

Der Angeklagte hatte die Tat abgestritten - der Säugling sei von einem anderen Kind "mit einem Spielzeug angefahren worden". Das Gericht hatte seinen Behauptungen keinen Glauben geschenkt.

Titelfoto: 123RF/coffmancmu

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