Initiative kritisiert Entscheidung im Fall Oury Jalloh (†36): "Das Opfer selbst zum Täter gemacht"

Dessau/Berlin - Die Initiative "Break the Silence" hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall des 2005 in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh (†36) kritisiert.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall von Oury Jalloh (†36) stieß auf viel Kritik - unter anderem auch bei der Initiative "Break the Silence".
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall von Oury Jalloh (†36) stieß auf viel Kritik - unter anderem auch bei der Initiative "Break the Silence".  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gericht entschied, es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, die Ermittlungen in der Sache einzustellen.

"Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte - entgegen aller Fakten und Beweismittel - negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht", erklärte die Initiative am Montag in Berlin.

Zuvor wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht in Naumburg verhandelt. Dabei seien die Fragen nach der Brand- und Todesursache unbeantwortet gelassen worden.

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Vor mehr als 18 Jahren war der aus Westafrika stammende Jalloh gefesselt auf einer Matratze liegend in einer Zelle in Dessau in Sachsen-Anhalt gestorben. Er war betrunken und stand unter Drogen. Ob er die Matratze selbst anzündete, ist nach zwei Landgerichtsprozessen bis heute unklar.

Die Initiative kündigte an, seine Familie bei ihrem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen zu wollen.

Nach den Ermittlungen der Behörden soll Jalloh den Brand selbst gelegt haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war. Ein Polizist wurde 2012 verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass der Mann aus Sierra Leone korrekt beaufsichtigt wurde. In einem 300-seitigen Untersuchungsbericht stellten zwei Sonderermittler zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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