Missbrauch in 141 Fällen: Ex-Karate-Trainer muss für 13 Jahre hinter Gitter

Von Dörthe Hein

Dessau-Roßlau - Ein früherer Karate-Trainer ist vom Landgericht Dessau-Roßlau wegen überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs in 141 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damit folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Der Ex-Karate-Trainer missbrauchte mehrere Kinder in insgesamt über 300 Fällen. (Symbolbild)  © 123RF/likman1974

Die Dessauer Richter bezogen bei der Strafe ein früheres Urteil mit ein. Schon 2024 musste sich der Mann wegen überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 229 Fällen verantworten.

Opfer war eine Trainingsschülerin. Damals war der Dessauer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

In dem aktuellen Prozess ging es um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern im Zeitraum von 1998 bis 1999 und von 2004 bis 2011. Zu Beginn der Taten waren das Mädchen neun und der Junge sieben Jahre alt.

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Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte seine besondere Stellung als Trainer und Vertrauensperson ausgenutzt.

Die Taten sollen in der Wohnung des Mannes und in dessen Gartenlaube, aber auch bei Wettkämpfen teils im Ausland stattgefunden haben.

Eines der Opfer hatte sich seinerzeit seinen Eltern anvertraut. Der Angeklagte räumte die Taten weitgehend ein.

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Gutachten: Weitere Taten können nicht ausgeschlossen werden

Das Gericht konnte weitere Taten des Mannes nicht ausschließen. (Archivbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Zum Prozessauftakt hatte er sich in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung bei den Opfern entschuldigt. Sie treten im Prozess als Nebenkläger auf.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat sich der Mann auf die Zahlung von Schmerzensgeld in nicht näher benannter Höhe an die beiden Opfer verpflichtet.

Die Verteidigung hatte ein milderes Urteil und keine Sicherungsverwahrung gefordert.

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Das Gericht sah aufgrund eines psychologischen Gutachtens jedoch keine Alternative zu einer Sicherungsverwahrung. Demnach sei der Mann pädophil und weitere Taten könnten nicht ausgeschlossen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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