Mit 417 km/h auf der A2 unterwegs: Weiterhin kein Verfahren gegen den Raser

Naumburg - Das Verfahren gegen einen tschechischen Raser, der im Juli 2021 mit bis zu 417 Kilometern pro Stunde über die Autobahn 2 gefahren sein soll, bleibt weiterhin eingestellt.

Im Sommer 2021 raste ein tschechischer Bugatti-Fahrer mit über 400 km/h über die A2.
Im Sommer 2021 raste ein tschechischer Bugatti-Fahrer mit über 400 km/h über die A2.  © Screenshot/Youtube/Radim Passer

Das hat die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit wurde eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stendal von Anfang Juni bestätigt, gegen die Beschwerde eingelegt worden war.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es "mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen", mit annähernd 116 Metern je Sekunde zu fahren, es handele sich aber um keinen Straftatbestand.

"Beweisverwertbare Anhaltspunkte dafür, dass die Fahrt im Einzelfall - abgesehen von der deutlich übersetzten Geschwindigkeit - grob verkehrswidrig und rücksichtslos unternommen wurde, waren nicht vorhanden."

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Anfang des Jahres hatte der Millionär ein Video ins Netz gestellt, bei dem er bei Burg über die A2 zwischen Berlin und Hannover heizt.

Beschuldigter soll Hände vom Lenkrad genommen haben

Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte entschieden, dass für ein Verfahren keine Anhaltspunkte vorliegen würden. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte entschieden, dass für ein Verfahren keine Anhaltspunkte vorliegen würden. (Symbolbild)  © 123rf/rclassenlayouts

Der augenscheinlich abgefilmte Tacho des Sportwagens, ein Bugatti Chiron, zeigt eine Geschwindigkeit von bis zu 417 Kilometern pro Stunde an.

Dabei soll der Beschuldigte zeitweise sogar beide Hände vom Lenkrad genommen haben.

Auch das sei Autofahrern - anders als Motorradfahrern - nicht verboten, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft.

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Um solche leichtsinnigen, aber nicht strafbaren Aktionen zu unterbinden, könnte aus Sicht der Juristen eine bislang nicht vorhandene Geschwindigkeitsobergrenze für Autos in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden.

Somit könnte ein sehr schnelles Fahren noch erlaubt sein, aber kein übermäßig-rasendes Fahren. Als Beispiel nannten die Juristen eine Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/rclassenlayouts, Screenshot/Youtube/Radim Passer

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