Rechtsextremist Sven Liebich: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein

Halle (Saale) - Nach der erstmaligen Verurteilung des Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Haftstrafe wird der Fall nun erneut verhandelt.

Nach der Verurteilung von Sven Liebich geht der Prozess gegen den Rechtsextremisten nun in die nächste Runde.
Nach der Verurteilung von Sven Liebich geht der Prozess gegen den Rechtsextremisten nun in die nächste Runde.  © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Halle am Freitag mit. Somit werde der Fall ein weiteres Mal verhandelt - diesmal vor dem Landgericht in Halle. Zuerst hatte der "Mitteldeutsche Rundfunk" berichtet.

Liebich war vergangene Woche verurteilt worden. Die Richterin verhängte ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung.

Der Prozess gegen Liebich war Mitte Mai eröffnet worden. In insgesamt sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg (Saalekreis) geborenen Rechtsextremisten erhoben - darunter üble Nachrede.

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Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Liebich auch in zwei Fällen der Volksverhetzung für schuldig gesprochen werden kann. In anderen Anklagepunkten wurde Liebich freigesprochen. Während die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft gefordert hatte, plädierte Liebichs Verteidigerin für einen Freispruch.

Gegen den Rechtsextremisten werden seit Jahren verschiedene Verfahren an unterschiedlichen Gerichten geführt. Seit Ende März ist beispielsweise ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig.

Auch das Amtsgericht hatte sich mit jenen Vorwürfen gegen ihn auseinandergesetzt.

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