Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme: Revision eingelegt

Naumburg/Magdeburg - Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde der Attentäter zur Höchststrafe verurteilt. Jetzt hat er eine weitere Strafe bekommen. Die Generalstaatsanwaltschaft will das Urteil prüfen.

Der Halle-Attentäter (32) wurde am Dienstag zu weiteren sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt legte die Generalstaatsanwaltschaft Revision ein.
Der Halle-Attentäter (32) wurde am Dienstag zu weiteren sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt legte die Generalstaatsanwaltschaft Revision ein.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Nach dem Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Revision eingelegt.

Insbesondere wolle man sich die Begründung für die nicht angeordnete Sicherungsverwahrung ansehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.

Die Anklagebehörde hatte im Prozess eine neunjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.

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Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen am Dienstag zu einer siebenjährigen Haftstrafe und verzichtete mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit auf eine Sicherungsverwahrung.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-jährige Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Während er im Gefängnis Burg seine Haftstrafe absaß, nahm der Straftäter am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

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