Ehemaliger NVA-Soldat in Sachsen wegen verbotener Munition vor Gericht

Hohenstein-Ernstthal - Karsten L. (68) war zu DDR-Zeiten NVA-Soldat. Aus jener Zeit hatte er zwei Patronen behalten - offenbar nicht ahnend, dass ein Exemplar verbotene Kriegsmunition ist. Der Prozess wegen unerlaubten Besitzes dauert wegen Förmlichkeiten an.

Karsten L. (68) muss sich seit Montag vor Gericht verantworten.
Karsten L. (68) muss sich seit Montag vor Gericht verantworten.  © privat

Der Angeklagte machte am Montag am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal (Landkreis Zwickau) widersprüchliche Angaben dazu, wie er zu der Munition gekommen sei.

Zunächst sagte er aus, dass er sie vor 50 Jahren während seiner Armee-Zeit geklaut hätte. Andererseits könnte es auch sein, dass er die Patronen nach Ende des Dienstes geschenkt bekommen habe - als "Souvenir".

Ordnungsliebend bewahrte Karsten L. die Munition in seinem Waffenschrank auf - er war 32 Jahre Mitglied im Schützenverein. "Wenn ich gewusst hätte, dass ich eine Straftat begehe, hätte ich auch anders gehandelt", sagte er.

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Als das Ordnungsamt im vergangenen September seine Sammlung kontrollierte, wurden die Beamten auf die verdächtige Munition aufmerksam.

Was wie eine Posse klingt, wird vom Gesetzgeber hart geahndet: Bei einer Patrone handelt es sich um Leuchtspurmunition. Sie wird im Kampf eingesetzt, damit der Schütze sieht, wohin er zielt.

Weil hier ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorliegt, handelt es sich um ein Verbrechen - die Freiheitsstrafe liegt nicht unter einem Jahr.

Querschnitt einer Patrone mit Leuchtspurmunition.
Querschnitt einer Patrone mit Leuchtspurmunition.  © wikipedia

Ein Gutachten soll Klarheit schaffen

Durch das Abfeuern von Leuchtspurmunition können Soldaten die Flugbahn der Patrone nachvollziehen. (Symbolbild)
Durch das Abfeuern von Leuchtspurmunition können Soldaten die Flugbahn der Patrone nachvollziehen. (Symbolbild)  © Maurizio Gambarini/dpa

Richter Peter Schubert (41) stellte bereits am Montag klar, dass bei einer Verurteilung lediglich ein minderschwerer Fall vorläge - und Karsten L. nur eine Geldstrafe zahlen müsste.

Allerdings stellte der Angeklagte die These in den Raum, dass die Patronen vorher entschärft worden sein könnten und ihm erst dann ausgehändigt wurden - als Attrappen.

Um dies zu kontrollieren, soll nun ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die Echtheit der Munition prüft. Sollte es sich tatsächlich um Attrappen handeln, winkt ein Freispruch.

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Bei echter Munition hingegen müsste der Angeklagte auch für das Gutachten zahlen.

Titelfoto: Bildmontage: privat, Maurizio Gambarini/dpa

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