Zwickau/Plauen - Er sprach ein Kind (13) auf der Straße an und nahm es mit nach Hause. Dort missbrauchte Harald W. (47) die Kleine etliche Male. Das Landgericht Zwickau verurteilte nun den Kinderschänder zu einer langen Haftstrafe.
Das Urteil: Fünf Jahre und vier Monate wegen sexuellen Missbrauchs.
Laut Staatsanwaltschaft "soll der Angeklagte die zu Beginn der Taten 13 Jahre alte Geschädigte im Zeitraum von Juli 2025 bis Januar 2026 in Plauen auf der Straße angesprochen und anschließend in seiner Wohnung eine Vielzahl sexueller Handlungen an ihr vorgenommen haben", so das Zwickauer Landgericht.
Dabei konnten dem Kinderschänder jedoch weniger Taten nachgewiesen werden als ursprünglich angeklagt.
Beim Prozessauftakt wurden dem Mann 69 Missbrauchshandlungen vorgeworfen. Die Jugendkammer konnte sich am Ende allerdings von sieben Missbrauchstaten überzeugen und verurteilte den Mann ebenfalls wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie.
Während der Verhandlung hatte sich Harald W. teilweise eingelassen und Taten gestanden. Seit dem 13. Januar befindet er sich in U-Haft.