Er war betrunken unterwegs und tötete eine Radlerin: Urteil gegen 57-Jährigen gefällt

Hoyerswerda - Ein tödlicher Verkehrsunfall vom Mai 2021 war nun ein Fall fürs zuständige Amtsgericht Hoyerswerda. Auf der Anklagebank saß Ulf L. (57). Der bisher völlig unbescholtene Kraftfahrer hatte mit seinem Mitsubishi eine Pedelec-Fahrerin (82) angefahren. Die Frau kam ums Leben.

Ulf L. (57) musste sich am Amtsgericht Hoyerswerda verantworten.
Ulf L. (57) musste sich am Amtsgericht Hoyerswerda verantworten.  © LausitzNews/Jens Kaczmarek

Laut Anklage erfasste der Mitsubishi an der Bahnhofstraße in Schwarzkollm das Rad von hinten. Die Rentnerin stürzte gegen den Maschendrahtzaun und starb drei Tage später im Krankenhaus.

"Es tut mir unendlich leid. Es war ein großer Fehler von mir. Ich weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann", sagte Ulf L. Er habe die Radlerin überholen wollen, den Vorgang aber wegen Gegenverkehrs abgebrochen.

Ein Zeuge (63) erklärte allerdings, er habe weder Gegenverkehr noch ein Ausweichmanöver bemerkt. Auch der Gutachter fand dafür keine Anhaltspunkte.

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Gerast war der Mitsubishi zwar nicht. Aber der Fahrer hatte 1,53 Promille im Blut!

Ein Holzkreuz am Straßenrand erinnert an den tödlichen Unfall vom Mai.
Ein Holzkreuz am Straßenrand erinnert an den tödlichen Unfall vom Mai.  © LausitzNews/Jens Kaczmarek

Ulf L. bekommt Haft auf Bewährung und muss Strafe zahlen

Auf dieser Straße in Schwarzkollm geschah der tragische Unfall.
Auf dieser Straße in Schwarzkollm geschah der tragische Unfall.  © LausitzNews/Jens Kaczmarek

"Ich habe Rasen gemäht", sagte Ulf L. "Es war warm. Da habe ich was getrunken. Aber nur Bier. Später rief meine Frau an, fragte, ob ich sie von Arbeit abholen kann." Er ging davon aus, fahrtüchtig zu sein.

Seit dem Unfall ist er seinen Führerschein los. Fatal für einen Berufskraftfahrer. Seine Versicherung zahlte dem Sohn der Radfahrerin mehr als 10.000 Euro (etwa die Beerdigungskosten).

"Er würde alles Geld zurückgeben, wenn er dafür seine Mutter wiederhaben könnte", sagte der Anwalt im Namen des Angehörigen.

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Der Amtsrichter verurteilte Ulf L. zu 18 Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Führerschein bleibt noch ein Jahr eingezogen. Und der Verurteilte muss 3.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Titelfoto: LausitzNews/Jens Kaczmarek (2)

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