Gericht fällt neues Urteil: So viel länger muss Axt-Mörder in den Knast

Zwickau - Er richtete seinen Peiniger gezielt per Axt hin: Das Landgericht Zwickau verurteilte René K. (41) dafür am Mittwoch wegen Mordes. Doch lebenslang muss der Mann nicht ins Gefängnis - er bekam neun Jahre.

Bei René K. (41) wurde aufgrund der Traumatisierung durch den Missbrauch eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.
Bei René K. (41) wurde aufgrund der Traumatisierung durch den Missbrauch eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.  © Kristin Schmidt

Das Besondere bei diesem Verfahren war laut dem Vorsitzenden Richter Uwe Zierold (62) nicht die Frage, wer der Täter war. Nachdem René K. im Juli 2023 in seiner Wohnung in Lichtenau seinen ehemaligen Fußballtrainer mit einer Axt erschlagen hatte, rief er sofort die Polizei und legte ein Geständnis ab.

Das Opfer Sven H. (†53) hatte René im Alter von 15 Jahren sexuell missbraucht, als er sein Fußballtrainer war.

Seit einem Autounfall 2011 litt der Angeklagte unter einer Amnesie. Allerdings wurde er in seinen Träumen von seinem Peiniger heimgesucht. "Es bleibt bei einem Heimtücke-Mord", führte Richter Zierold aus.

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Allerdings: "Aufgrund des sexuellen Missbrauchs durch Sven H. zum Nachteil des Angeklagten lag die Tatmotivation aus Sicht des Gerichts nicht zweifelsfrei auf sittlich und moralisch niedrigster und verachtenswerter Stufe", so Gerichtssprecherin Cornelia Heiner (48).

Zudem erkannte die Kammer bei René eine verminderte Schuldfähigkeit. Denn eine posttraumatische Belastungsstörung durch den Missbrauch konnte einem Sachverständigen zufolge nicht ausgeschlossen werden. Insofern gab es einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren.

Im ersten Verfahren bekam René viereinhalb Jahre wegen Totschlags. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil kassierte, entschied die Kammer im zweiten Verfahren am Mittwoch auf neun Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung will es prüfen.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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