Polizistin vor Gericht: Sie griff unerlaubt Daten ab
Döbeln - Für "Recherchen" rief Polizistin Elke W. (45) aus mehreren Info-Systemen des Freistaates Daten von Personen ab. Problem: Die Abfrage hatte nichts mit ihrer Diensttätigkeit zu tun. Deswegen muss sich die Beamtin seit Montag vor dem Amtsgericht Döbeln (Mittelsachsen) verantworten.
Der Vorwurf: Laut Amtsgericht liegt gegen Elke W. eine Ordnungswidrigkeit nach dem sächsischen Datenschutzgesetz vor.
"So soll sie aus Informationssystemen des Freistaates Sachsen ohne dienstlichen Anlass Recherchen durchgeführt, und zwar in 13 Fällen offenkundig personenbezogene Daten abgerufen haben", so das Amtsgericht.
Die Taten geschahen von Mai 2022 bis Mai 2023. Elke W. gab am Montag die Vorwürfe zu, führte jedoch an, dass sie niemanden damit schädigen, oder "irgendwelche Neugier befriedigen" wollte.
Dabei schien die Ordnungshüterin jedoch etwas übereifrig zu sein: Unter anderem hatte sie Daten zu einem Nachbarn abgefragt, der Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren ist.
Allerdings war sie auch bei diesen Ermittlungen nicht involviert, hatte jedoch gehofft, die Straftat mit aufzuklären.
Polizistin vom Dienst freigestellt
Das Bußgeld von 2460 Euro wollte Elke W. nicht auf sich sitzen lassen, daher die Verhandlung. Die Daten hatte sie damals von einem Polizeirevier in Mittelsachsen abgerufen.
Das Verfahren wurde am Montag ausgesetzt. Richter Wolfgang Dammer (56) will sich erst ein Bild von den damaligen Datenschutzvorschriften machen.
Aktuell ist die Polizistin vom Dienst freigestellt.
Titelfoto: Max Baumberg
