Zwickau - Zum Mittagessen servierte Stephanie G. (36) ihrem Stiefpapa (64) Döner. Das Problem: Die Mahlzeit war vergiftet, der Mann soll nur knapp mit dem Leben davon gekommen sein. Das Landgericht Zwickau muss seit Mittwoch die Hintergründe des ungewöhnlichen Mordversuchs klären.
Laut Staatsanwaltschaft war es eine perfide Tat: Stephanie holte am 10. Mai 2022 von einem Imbiss in Werdau für sich und ihren Stiefvater Döner. Laut Anklage verabreichte sie ihrem Stiefvater nicht nur Fleisch mit Kraut und Soße - sondern darin versteckt auch das Betäubungsmittel Oxycodon. "Sie wollte den Geschädigten dadurch wehrlos machen", so die Anklage.
Als dem Mann schwindelig wurde und er sich hinlegte, soll sich Stephanie zu dessen Tresor im Schlafzimmer geschlichen und versucht haben, daraus 35.000 Euro zu stehlen. Nachdem das nicht klappte, soll sie ihren Stiefvater einfach liegen gelassen haben.
Damit nicht genug: Wahrscheinlich am selben Tag soll Stephanie mehrere Waggons aus der Modelleisenbahn des Rentners geklaut und unter anderem bei eBay zum Verkauf angeboten haben.
Vorm Zwickauer Amtsgericht wurde Stephanie in erster Instanz noch freigesprochen. Weil die Staatsanwaltschaft in Berufung ging, hob die zweite Instanz das Urteil auf und bewertete mehrere Medikamente in dem Döner als versuchten Mord. Weitere Anklagepunkte: Raub, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung.
Rentner stellt Stieftochter zur Rede: "Wenn ich das nicht rausgekotzt hätte, wäre ich wohl tot?"
Während beim Prozessauftakt am Mittwoch die 36-Jährige schwieg, stand ihr Stiefvater dem Gericht über mehrere Stunden Rede und Antwort. Schockierend: Seit der Döner-Attacke ist der Mann arbeitsunfähig.
Tage später soll er sie zur Rede gestellt haben. Er: "Wenn ich das nicht rausgekotzt hätte, wäre ich wohl tot?" Sie soll daraufhin mit "Ja" geantwortet haben.
Diesen Dialog hatte der gelernte Anlagenfahrer mit seinem Handy aufgenommen. Allerdings war die Tonaufzeichnung schwer verständlich.
Stephanies Anwalt Karl-Heinz Augustin beantragte am Mittwoch, dass ein Experte die Aufzeichnung filtern soll, um das Gespräch verständlicher zu machen.
Der Verteidiger stellte klar: "Diese Aussage hat meine Mandantin nicht gemacht."
Am Donnerstag geht der Prozess weiter.