Aussteiger-Eltern lassen ihre Zwillinge fast verhungern, aber müssen nicht ins Gefängnis!

Zwickau - Aussteiger Steven R. (34) und seine Frau Franziska (38) erzogen ihre Zwillinge (3) nach eigenen Regeln - bis diese fast verhungerten. Vor dem Landgericht Zwickau wurden sie am Dienstag wegen Misshandlung und Körperverletzung schuldig gesprochen, kamen aber um den Knast herum.

Steven R. (34) wurde wegen Misshandlung und Körperverletzung verurteilt - muss aber nicht ins Gefängnis.
Steven R. (34) wurde wegen Misshandlung und Körperverletzung verurteilt - muss aber nicht ins Gefängnis.  © Kristin Schmidt

Das Aussteigerpaar wohnte mit seinen vier Kindern in einer Finnhütte im Landkreis Zwickau. Als Anhänger germanischer Medizin ernährten sie die Zwillinge zeitweise nur mit Milch - mit fatalen Folgen: In der Dresdner Uniklinik wurden bei beiden Kindern schwere Entwicklungsstörungen festgestellt, die Kleinen wären an Unterernährung fast gestorben.

Vor Gericht gaben die Horror-Eltern die Anklagepunkte zu. Die Anklage forderte fünf Jahre Haft, die Verteidigung Bewährungsstrafen und Milde.

Steven und Franziska kamen mit zwei Jahren auf Bewährung knapp um das Gefängnis herum. Richter Jörg Burmeister (53) führte aus, dass die Kinder schwere gesundheitliche Störungen erlitten und wahrscheinlich ihr ganzes Leben mit sich tragen.

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Allerdings: "Wenn man alles in die Waagschale packt, kommt man zu einem minderschweren Fall", so der Jurist.

Franziska R. (38) wurde ebenfalls zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Franziska R. (38) wurde ebenfalls zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.  © Kristin Schmidt

Weder Sadismus noch Rohheit als Motiv

Richter Jörg Burmeister (53) sah in den Taten einen minderschweren Fall.
Richter Jörg Burmeister (53) sah in den Taten einen minderschweren Fall.  © Uwe Meinhold

So sei "ideologische Verblendung" das Motiv gewesen, allerdings lag kein Sadismus oder Rohheit vor, was sich strafverschärfend ausgewirkt hätte. Zudem hätten sich die Eltern im Nachgang liebevoll um die Kinder gekümmert.

Außerdem hätte sich eine Trennung von den Eltern durch das Gefängnis noch schädigender auf die Entwicklung der Kinder ausgewirkt.

Das Pärchen wurde dazu verdonnert, unter anderem mindestens einmal im Monat den Kinderarzt aufzusuchen.

Titelfoto: Bildmontage: Kristin Schmidt (2), Uwe Meinhold

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