Von Jacqueline Melcher, Jasmin Beisiegel
Leipzig/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die Linksextremistin Lina E. bestätigt.
Der dritte Strafsenat verwarf ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte.
Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH.
Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen.
Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.
Lina E. galt als ein Kopf der Gruppe
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung war Lina E. im Jahr 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, allerdings vorzeitig entlassen worden, nachdem sie zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.
In dem aktuellen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die die Aussage in dem Prozess verweigert. Gegen einen 40-jährigen Linksextremisten wurde ebenfalls Beugehaft verhängt.