Nach mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern: Horror-Eltern müssen ins Gefängnis

Zwickau/Plauen - Das Zwickauer Landgericht hat die Urteile gegen die Horror-Eltern von Plauen gesprochen. Vater Antonio T. (40) muss wegen schwerstem Missbrauch seiner Kinder für neun Jahre und sechs Monate in Haft, seine Verlobte Eva S. (30) bekam zwei Jahre und sechs Monate.

Horror-Vater Antonio T. (40) kommt für über neun Jahre hinter Gitter.
Horror-Vater Antonio T. (40) kommt für über neun Jahre hinter Gitter.  © Uwe Meinhold

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Jörg Burmeister (52) sah es als erwiesen an, dass T.s Tochter Emelie (14, Name geändert) seit 2022 regelmäßig vom Vater missbraucht wurde. Beim ersten Mal war sie erst 12. Das Kind wurde sogar schwanger.

Auch Sohn Paul (13, Name geändert) wurde Opfer schwerer sexueller Gewalt, ebenso wie die leibliche Tochter Sarah (9). Mehr als 100 Kinderpornos fanden die Ermittler zudem auf den Handys des Paares.

"Ganz schön kompliziert", führte Burmeister in der Urteilsbegründung aus. Der Richter hatte die Verfahrensbeteiligten zweimal zu einem Rechtsgespräch gebeten und einen Deal ausgehandelt. Beide hatten zu Prozessauftakt noch geschwiegen, später die Taten unter Ausschluss der Öffentlichkeit doch noch gestanden.

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"Eva S. war das in Abhängigkeit agierende Werkzeug", begründete Burmeister. Sie sei geistig behindert. Und weiter: "Einen Hang zu neuen Straftaten sehen wir bei Antonio T. nicht. Deswegen halten wir eine Sicherungsverwahrung nicht für angemessen."

Eva S. (30) und Antonio T. (nicht im Bild) gaben erst bei der Verständigung ihre Taten zu.
Eva S. (30) und Antonio T. (nicht im Bild) gaben erst bei der Verständigung ihre Taten zu.  © Uwe Meinhold

Gibt es weitere Vorfälle außerhalb der Familie?

Für T.s Ex-Freundin und Emelies Mutter Linda K. (30) war das Urteil ein Schlag ins Gesicht. "Das ist viel zu wenig", sagte sie den Tränen nah. "Möglicherweise sind die Taten nur die Spitze des Eisbergs."

Tatsächlich klang bei der Urteilsverkündung an, dass es weitere Vorfälle außerhalb der Familie gegeben haben könnte. "Doch da muss die Staatsanwaltschaft erst ermitteln", so Richter Burmeister.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Erstmeldung: 21. Oktober, 15.22 Uhr, zuletzt aktualisiert: 16.45 Uhr

Titelfoto: Uwe Meinhold

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