Polizist nach Kopfschuss erneut vor Gericht: So lautet das Urteil

Zwickau - Weil er im Oktober 2022 einem Autofahrer auf der Flucht in den Kopf schoss, stand Polizist Maximilian F. (34) vor dem Zwickauer Landgericht.

Polizeiobermeister Maximilian F. (34) muss sich noch einmal wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht verantworten.  © Sven Gleisberg

Am Mittwoch hob das Gericht den Freispruch der ersten Instanz auf und sprach den Beamten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt schuldig.

Er wurde deshalb mit Strafvorbehalt verwarnt. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Zudem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein sowie 2000 Euro an das Opfer zahlen.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass sich der Geschädigte vor dem Schusswaffengebrauch grob verkehrswidrig verhielt. Außerdem war Maximilian F. für eine solche Situation nicht ausgebildet worden.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verhalten des Geschädigten wird in einem gesonderten Verfahren am Amtsgericht Leipzig verhandelt, wo er sich für zehn Straftaten verantworten muss.

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