Postreicheln als Therapie? Berufsverbot für Heilpraktiker

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Zwickau - Heilpraktiker Jean-Pierre L. (73) fasste einer Patientin (43) während einer Behandlung in den Intimbereich. Wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs musste sich der Mann am Freitag vor dem Zwickauer Amtsgericht verantworten. Für seine Taten lieferte er kuriose Begründungen.

Jean-Pierre L. (73) kassierte elf Monate auf Bewährung und ein zweijähriges Berufsverbot.
Jean-Pierre L. (73) kassierte elf Monate auf Bewährung und ein zweijähriges Berufsverbot.  © Sven Gleisberg

Laut eigener Aussage praktiziert der in Westsachsen tätige und in Osteopathie geschulte Heilpraktiker seit 35 Jahren. Doch bei der Behandlung einer Patientin in seiner Praxis ging er laut Staatsanwältin Jennifer Steffens (30) zu weit.

Die ersten beiden Tage verlief die Behandlung wegen Wetterfühligkeit ohne Zwischenfälle. Nachdem sich die Patientin am dritten Behandlungstag am 24. Juli 2025 mit BH und Slip hingelegt hatte, wurde Jean-Pierre übergriffig: "Der Angeklagte zog dann plötzlich und für die Geschädigte unerwartet deren Slip herunter und warf diesen auf einen Stuhl in die Ecke des Raumes", so Anklägerin Steffens.

"Dann fuhr der Angeklagte mit breiten Händen immer wieder über das Gesäß der Geschädigten." Laut Jennifer Steffens hatte die Behandlung "keinen medizinischen Nutzen".

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Jean-Pierre argumentierte dagegen, dass es bei der Behandlung nicht um sexuelle Stimulation geht, sondern dies Teil der Therapie war.

Zweijähriges Praktizierungsverbot nach Missbrauch

Der Prozess fand am Amtsgericht Zwickau statt.
Der Prozess fand am Amtsgericht Zwickau statt.  © Sven Gleisberg

Dann wurde es schräg: Jean-Pierre vermutet, dass die Behandlung einen angeblichen Missbrauch der Angeklagten in ihrer Jugend offengelegt habe. "Ich soll den Kopf dafür herhalten", sagte der Heilpraktiker.

Dem entgegnete sein Opfer während ihrer Aussage scharf und forderte vor Gericht ein Berufsverbot. Dem schloss sich die Richterin an und erlegte dem Angeklagten ein zweijähriges Praktizierungsverbot auf.

Zudem wurde Jean-Pierre zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Titelfoto: Sven Gleisberg

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