Tabletten ins Essen gemischt, Tochter (13) fast gestorben: Eltern aus Sachsen verurteilt

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Zwickau - Es war ein schockierender Prozess am Landgericht Zwickau: Die Eltern einer Tochter standen vor Gericht, dazu ihre Halbschwester. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll eines der drei Familienmitglieder dem minderjährigen Mädchen (damals 13 Jahre) heimlich ein Rheuma-Medikament verabreicht haben. Die damals 13-Jährige wäre beinahe gestorben. Nun fiel das Urteil.

Ramona M. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ramona M. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.  © Max Baumberg

Angeklagt waren Ramona und Rudi M. Auch die Halbschwester der damals 13-Jährigen saß auf der Anklagebank. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht.

Was war geschehen? 2020 wurde dem Mädchen über mehrere Monate ein Rheuma-Medikament der Mutter verabreicht. "Die Tabletten wurden in einem Mörser zerstoßen und unter das Essen beziehungsweise Getränke gemischt, sodass die Geschädigte die Aufnahme nicht bemerkte", teilt das Landgericht mit.

Mit dramatischen Folgen: Beinahe wäre das Mädchen daran gestorben. Sie nahm zehn Kilo ab, übergab sich ständig, war extrem schwach. Trotzdem verweigerte die Familie zunächst einen Aufenthalt im Krankenhaus.

Erst als das Mädchen kaum noch Luft bekam, alarmierte die Halbschwester den Notarzt. Nur durch schnelles Eingreifen der Ärzte konnte die 13-Jährige gerettet werden.

Am Mittwoch fiel nun das Urteil: Ramona M. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt. Rudi M. bekam zwei Jahre auf Bewährung. Beide legten ein Geständnis ab.

Die Halbschwester wurde hingegen freigesprochen. Sie hatte laut Gericht keine Garantenpflicht gegenüber der 13-Jährigen.

Der Prozess fand am Landgericht Zwickau statt.
Der Prozess fand am Landgericht Zwickau statt.  © Jan Woitas/dpa

Wer hat das Medikament verabreicht? Frage bleibt offen

Wer das Medikament verabreicht hatte, konnte das Gericht nicht klären.

Ob die heute Volljährige dauerhafte gesundheitliche Schäden erlitt, ist unklar. Sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Mittlerweile wohnt sie nicht mehr bei ihren Eltern.

Weil Rudi M. an COPD (Lungenerkrankung) leidet, zog sich das Verfahren von November 2025 bis jetzt. Der Angeklagte war nur eingeschränkt verhandlungsfähig (ein bis drei Stunden pro Verhandlungstag), was den Prozess in die Länge zog.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa, Max Baumberg

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