Zwickau - Auf ihrem Schulweg sprach Mario G. (58) eine Schülerin an - obwohl es dem pädophilen Intensivtäter verboten war, mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten. Dafür wurde er bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Weil der Mann nicht in den Knast wollte, legte er Berufung beim Landgericht ein - und bekam wieder eine Abfuhr.
Es war ein perfides Vorgehen: Mario G. sprach am Morgen des 17. Januar 2025 an der Bushaltestelle der Max-Planck-Straße in Zwickau ein Mädchen (14) an - und behauptete laut Landgericht, er sei ein Mitarbeiter des Jugendschutzbundes.
Daraufhin forderte er sie auf, "den Schulbesuch zu unterlassen und ihn zu einer vorgeblichen Veranstaltung wegen Mobbing in der Schule in das Verwaltungszentrum Kopernikusstraße zu begleiten", so das Gericht.
Die 14-Jährige rief jedoch ihre Mutter an. Die Schülerin kann bis heute nicht an die Bushaltestelle gehen - aus Angst, Mario G. wieder zu begegnen.
Der Angeklagte selbst äußerte am Donnerstag, dass er sich wegen alkoholbedingter Aussetzer an den Vorfall nicht mehr erinnern könne.
Er gab an, bereits am frühen Morgen einen Liter Wodka getrunken zu haben.
Berufungsgericht legt bei Urteil noch einen Monat drauf
Vom Zwickauer Amtsgericht wurde der im Landkreis Zwickau lebende Mario wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Berufungsgericht um Richter Torsten Sommer (64) legte unter Einbeziehung eines weiteren Urteils noch einen Monat drauf - G. muss also für zehn Monate hinter Gitter.
"Da fällt einem nichts mehr ein", erklärte Jurist Sommer in seiner Urteilsbegründung. Damit nahm er nicht nur Bezug zur Straftat von Mario G., sondern auch zu dessen Vorstrafengeschichte - er saß bereits über zehn Jahre im Gefängnis wegen schweren Kindesmissbrauchs und wegen Besitzes von Kinderpornografie.
Man könne froh sein, dass bei der Ansprache an der Bushaltestelle nichts passiert ist.