Marienberg/Geyer - Tragischer geht es nicht: Als ein Jugendlicher (†17) im erzgebirgischen Geyer auf der Straße mit seiner Simson fuhr, kollidierte er mit einem Fiat - der Jugendliche starb noch vor Ort. Bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag gegen den Autofahrer kam heraus: Beide Seiten tragen eine Mitschuld.
Heinz D. (65) fuhr mit seinem Fiat am Abend des 8. Mai 2025 auf der August-Bebel-Straße in Geyer. Als er auf die Zwönitzer Straße abbiegen wollte, passierte es: "Der Angeklagte schnitt die Kurve", so die Staatsanwaltschaft.
Die Folge: Das Auto krachte mit der entgegenkommenden Simson des Jugendlichen zusammen. Der Teenager war mit Freunden auf der Rückfahrt von den Geyerschen Teichen.
Der Jugendliche wurde zunächst gegen eine Hauswand und dann gegen eine Straßenlaterne geschleudert. Er verstarb noch vor Ort an seinen schweren Verletzungen. Während des Prozesses am Dienstag um fahrlässige Tötung gegen Heinz D. gab es einiges zu klären.
Zum einen musste der Angeklagte warten, da er sich in einer Nebenstraße befand. Auf der anderen Seite fuhr der Jugendliche ohne Licht.
Damit nicht genug: Laut Angabe seiner Freunde fuhr er in einer Kolonne zwischen Mopeds mit funktionierendem Licht, überholte plötzlich seine Kameraden ohne einen Grund - und rauschte in das Auto.
Richter: "Es gibt kein Urteil, was hier 'gerecht' ist"
Rentner Heinz D. gab am Dienstag zu vielen Angaben keine Auskunft, machte von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Richter William Fritzsch verurteilte ihn schließlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und zwei Monaten Fahrverbot.
"Es gibt kein Urteil, was hier 'gerecht' ist", erklärte der Jurist bei der Urteilsverkündung. Dennoch habe das Verfahren zur Wahrheitsfindung beigetragen.