Streit im Suff endete tödlich: Prozess um Totschlag startet mit Geständnis

Zwickau - Während eines Trinkgelages in seiner Garage geriet Alexander M. (67) so sehr in Wut über seinen Kumpel Petro H. (†36), dass er ihn mit einem Messer angriff. Die Folgen waren tödlich, der Grund für den Streit erschreckend banal. Seit Freitag läuft der Totschlags-Prozess am Zwickauer Landgericht.

Alexander M. (67) war am Freitag vor Gericht geständig.  © Uwe Meinhold

In der Nacht auf den 27. Juli geschah es: Nachdem sich der in Kasachstan geborene Alexander und der Ukrainer Petro H. mächtig betrunken hatten, wurde der Gastgeber rabiat, "weshalb er mit einem einseitig beschnittenen Messer mit zwölf Zentimeter langer Klinge auf den Geschädigten in Richtung Herz einstach, um ihn zu töten", so Staatsanwältin Barbara Gremm (62).

Der Schwerverletzte konnte sich noch ins Freie schleppen, wo er vor dem Haus zusammenbrach. Ein Nachbar fand das Opfer, informierte den Rettungsdienst. Allerdings erlag Petro zwei Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Nach der Anklageverlesung gab Alexander M. durch seinen Verteidiger Udo Freier (69) ein Geständnis ab: "Ich bedauere zutiefst den Tod meines Freundes", ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt ausrichten.

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Täter und Opfer hatten bereits in den frühen Abendstunden viel Alkohol getrunken. Weil Petro für sein berufliches Fortkommen keinen Deutschtest machen wollte und sich über den Schweißer-Beruf lustig machte, eskalierte schließlich die Situation.

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In dieser Garage spielte sich der tödliche Streit ab.  © Uwe Meinhold
Der Tatort in der Erich-Mühsam-Straße 26.  © propicture/Ralph Köhler

Angeklagte ruft keinen Rettungsdienst

Ermittler nehmen Spuren vor der Wohnung des Angeklagten.  © Propicture / Ralph Köhler

Als Alexander seinen Gast nach draußen befördern wollte, wurden beide handgreiflich. Als Petro mit einer Flasche nach dem Gastgeber ausgeholt haben soll, griff Alexander zum Messer und stach zu - kurz vorher hatte er seinem Opfer noch ein Brettspiel geschenkt.

Weil er kein Blut an seinem Opfer gesehen haben will, informierte der Angeklagte nicht den Rettungsdienst.

Das Verfahren wird am 26. Februar fortgesetzt.

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