Sturmschäden an schwimmenden Häusern: Millionen-Klage abgewiesen

Elsterheide - Das Oberlandesgericht Dresden kennt kein Pardon. Die Millionen-Klage einer Firma wegen Schäden an schwimmenden Häusern im Geierswalder See wurde abgewiesen.

Am Geierswalder See befinden sich als beliebte Ferienorte genutzte "schwimmende Häuser". (Archivbild)
Am Geierswalder See befinden sich als beliebte Ferienorte genutzte "schwimmende Häuser". (Archivbild)  © Holm Helis

Geklagt wurde, weil sich im Herbst 2017 eines der schwimmenden Häuser aus seiner Verankerung gerissen hatte, als Sturmtief Xavier wütete. Eines der Häuser wurde gegen ein zweites Haus gedrückt, das wiederum auf ein anderes Häuschen prallte, wodurch hoher Sachschaden entstand.

Zwar behauptete die klagende Firma, dass die Behörde ihre Amtspflicht verletzt hätte, indem sie eine Genehmigung erteilt hätte, ohne zu überprüfen, ob die schwimmenden Häuser bei äußeren Einflüssen wie Unwetter "standsicher" seien.

Das Oberlandesgericht urteilte nun aber, dass es zwar eine Amtspflicht der Genehmigungsbehörde gebe. Diese diene jedoch nur dazu, Schäden von der Allgemeinheit abzuwenden.

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Damit könne nicht dem Bauherrn die Verantwortung für einwandfrei funktionierende Bauvorhaben abgenommen werden. Schäden am Gebäude selbst seien daher vom Schutzzweck der Amtspflicht nicht erfasst, teilte das OLG Dresden mit.

Beim Geierswalder See handelt es sich um einen gefluteten Tagebau, der heute ein beliebter Ausflugs- oder Ferienort ist. Geierwalde ist ein Ortsteil von Elsterheide nahe Hoyerswerda im Landkreis Bautzen.

Titelfoto: Holm Helis

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