22-Jähriger soll Partnerin des Vaters erschossen haben: Doch ist er überhaupt schuldfähig?

Kiel - Von Montag an steht ein 22-Jähriger wegen Mordes vor dem Kieler Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass der Mann schuldunfähig ist.

Das Tötungsdelikt ereignete sich im Kieler Stadtteil Gaarden-Süd/Kronsburg.
Das Tötungsdelikt ereignete sich im Kieler Stadtteil Gaarden-Süd/Kronsburg.  © Jonas Walzberg/dpa

Der junge Mann soll die 44-jährige Partnerin seines Vaters im Juni vergangenen Jahres in dem Kieler Stadtteil Gaarden-Süd/Kronsburg erschossen haben.

"Der Beschuldigte soll der Geschädigten beim Betreten durch die Haustür des gemeinsam bewohnten Hauses mit einem Schrotgewehr zweimal in den Nackenbereich geschossen haben", teilte das Landgericht in dem Fall mit. Das Opfer sei sofort tot gewesen.

Anschließend hatte sich der 22-Jährige selbst bei der Polizei gemeldet, wie ein Sprecher damals berichtete. Dabei habe der Mann auch schon angegeben, eine Angehörige getötet zu haben.

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Mit zahlreichen Streifenwagen rückte die Polizei umgehend zu dem angegebenen Tatort an und nahm den Anrufer vor Ort fest. In dem Einfamilienhaus fanden die Beamten schließlich auch den Leichnam der Frau. Rettungskräfte konnten da schon nichts mehr für die 44-Jährige tun.

Damals hatte es noch keine näheren Angaben zu der Beziehung zwischen mutmaßlichem Täter und Opfer gegeben.

Tatverdächtiger kam in psychiatrische Einrichtung

Der Tatverdächtige (22) ließ sich vor Ort widerstandslos festnehmen.
Der Tatverdächtige (22) ließ sich vor Ort widerstandslos festnehmen.  © Jonas Walzberg/dpa

Der 22-Jährige wurde einen Tag nach der Tat einem Haftrichter vorgeführt, der einen Unterbringungsbefehl in einer psychiatrischen Einrichtung erließ.

In weiteren Medienberichten hieß es damals, dass der Vater des jungen Mannes ebenfalls in dem Haus wohnte, Jäger sei und dementsprechend mehrere Waffen im Haus aufbewahrt hatte. Die Eltern des Tatverdächtigen sollen sich ein Jahr zuvor getrennt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass der Beschuldigte psychisch krank ist und auch zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Demnach handelt es sich bei dem Prozess vor dem Kieler Landgericht um ein sogenanntes Sicherungsverfahren.

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Anstatt der Verurteilung zu einer Haftstrafe kommt damit wohl eher eine längerfristige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung infrage.

Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa

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