Brokstedt-Zeuge sah Messerattacke in Zug: "Schrie um ihr Leben"

Itzehoe - Nach rund drei Wochen Pause hat das Itzehoer Landgericht am Freitag den Prozess um die tödliche Messerattacke im Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit weiteren Zeugenanhörungen fortgesetzt.

Ibrahim A. steht wegen zweifachen Mordes vor Gericht.
Ibrahim A. steht wegen zweifachen Mordes vor Gericht.  © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Als erster von drei Zeugen aus dem Zug sagte ein 27-Jähriger aus.

Der Student sah den Angeklagten Ibrahim A., wie er im stehenden Zug schon im Bahnhof Brokstedt das Messer erhob und auf eine vor ihm flüchtende Frau einstach, schilderte er.

Er sei zuerst durch Schreie der Frau aufgeschreckt worden, "die um ihr Leben schreit", sagte der Student aus Kiel.

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Zusammen mit anderen Fahrgästen sei er im Wagon weg von dem Geschehen gerannt und habe den Notruf gewählt. Noch im Zug sah der Zeuge dann den Angeklagten kurz überlegen, als suche er ein neues Opfer. Dann sei der Mann weitergerannt.

Den Angeklagten erkannte der Zeuge im Gerichtssaal wieder. Er verwies aber auf Veränderung, die für alle im Saal deutlich erkennbar waren - der 34-jährige Ibrahim A. rasierte seinen Bart ab und trägt jetzt die schwarzen Haare länger.

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Eine 17-Jährige und ihr 19-jähriger Freund kamen bei der Messerattacke ums Leben.
Eine 17-Jährige und ihr 19-jähriger Freund kamen bei der Messerattacke ums Leben.  © Jonas Walzberg/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34 Jahre alten staatenlosen Palästinenser vor, am 25. Januar 2023 im Regionalzug beim Bahnhof von Brokstedt mit einem Messer zwei Menschen getötet und vier schwer verletzt zu haben.

Die Anklage lautet auf zweifachen Mord und vierfachen Mordversuch.

Der Angeklagte war erst wenige Tage vor der Bluttat aus der Untersuchungshaft entlassen worden, die er in Hamburg wegen einer anderen Straftat verbüßte. Während dieser Zeit hatte er sich wegen psychischer Auffälligkeiten 16 Mal mit einem Psychiater getroffen.

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Die Messerattacken verübte er laut Anklägerin aus Frust und Verärgerung über seine ungeklärte persönliche Aufenthaltssituation als Geflüchteter.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

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