Dienstgeheimnisse verraten: Ex-Polizeigewerkschafter verurteilt!

Lübeck – Das Urteil ist gefallen! Im Prozess um Geheimnisverrat hat das Landgericht Lübeck den ehemaligen Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen (54) zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Für seine Taten muss Ex-Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen nun blechen.
Für seine Taten muss Ex-Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen nun blechen.  © Frank Molter/dpa

Das Gericht sah es erwiesen an, dass Nommensen in mehreren Fällen Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten durchgestochen hat.

Am vorsätzlichen Handeln des Angeklagten habe die Kammer keinen Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Mittwoch.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden. Wegen Verzögerungen in dem Verfahren gelten 30 Tagessätze als vollstreckt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung für den derzeit vom Dienst suspendierten Angeklagten gefordert.

Der Verteidiger hatte auf eine Gesamtstrafe von maximal 180 Tagessätzen plädiert.

Titelfoto: Frank Molter/dpa

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