Eigenen Großvater mit Küchenmesser erstochen: Urteil gegen 18-Jährigen gefallen

Lübeck - Die Alkoholexzesse eines 18-jährigen Schülers in Geesthacht sind in einer furchtbaren Bluttat und fünf Jahren Jugendstrafe geendet.

Der 18-Jährige wird im Landgericht in den Saal geführt.
Der 18-Jährige wird im Landgericht in den Saal geführt.  © Daniel Bockwoldt/dpa

Das Landgericht Lübeck verurteilte den Heranwachsenden am Montag wegen Totschlags, weil er im März seinen Großvater mit zahlreichen Messerstichen in den Oberkörper getötet hatte.

Die Große Strafkammer als Jugendgericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Heranwachsenden hatte auf nicht mehr als drei Jahre Jugendstrafe plädiert.

Der 18-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, seinen 70 Jahre alten Opa im März in Geesthacht mit mehreren Messerstichen in seinem Elternhaus getötet zu haben. Das Teilgeständnis habe angesichts der Beweislage aber kein Gewicht, sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz. Der junge Mann war bei der Tat mit etwa 2,5 Promille betrunken.

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Die anwesende Familie des Schülers, der die Ausführungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin mit wachem Blick verfolgte, reagierte ungläubig auf den Urteilsspruch.

Sie hatte offensichtlich auf eine mildere Strafe gehofft. In seinem letzten Wort hatte der Junge sich an seine Verwandten gewandt und gesagt: "Es ist schwer, hier zu sitzen und alles anzuhören. Ich möchte meiner Familie sagen, wie sehr mir alles leid tut und dass ich meine Familie von ganzem Herzen liebe."

Seine Angehörigen, darunter auch die Witwe des Opfers, die Oma des Schülers, rangen mit ihren Emotionen.

Originaltext vom 10. Oktober, 7.34 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17 Uhr.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa

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