Ex-Polizeigewerkschafter verriet Dienstgeheimnisse: Das fordert die Staatsanwaltschaft

Lübeck - Dem ehemaligen Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen (55) droht der Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche.

Der ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen (55, r.) wird vom Anwalt Michael Gubitz vor Gericht verteidigt.
Der ehemalige Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen (55, r.) wird vom Anwalt Michael Gubitz vor Gericht verteidigt.  © Christian Charisius/dpa

Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht wegen Verrats von Dienstgeheimnissen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Als beamtenrechtliche Folge droht dem 55-Jährigen bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr zudem der Verlust von Beamtenstatus und Pensionsansprüchen. Nommensen ist derzeit vom Dienst suspendiert.

Nach Ansicht der Verteidigung liegt in einem Teil der angeklagten Fälle aber keine Strafbarkeit vor. Der Verteidiger forderte in seinem Schlussvortrag für die verbleibenden Fälle, bei denen es um den Verrat von Privatgeheimnissen gehe, eine Gesamtstrafe von maximal 180 Tagessätzen. Davon sollten 30 wegen der langen Dauer des Verfahrens bereits als verbüßt gelten.

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Nommensen wird vorgeworfen, in 16 Fällen Polizeiinterna an einen befreundeten Journalisten durchgestochen zu haben. Er hat diese Vorwürfe im Prozess gestanden. Der Polizeireporter habe außer ihm noch weitere Quellen gehabt.

Er habe sich stets darauf verlassen können, dass der Reporter die von ihm erhaltenen Informationen noch einmal nachrecherchiert habe. "Dennoch war es aus heutiger Sicht falsch, vertrauliche Informationen an ihn weiterzugeben."

Thomas Nommensen über sein Vergehen: "Finde selbst keine Erklärung dafür"

Dem 55-Jährigen droht der Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche. (Archivfoto)
Dem 55-Jährigen droht der Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche. (Archivfoto)  © dpa/Carsten Rehder

Bei den Informationen ging es laut Anklage unter anderem um einen Polizeieinsatz an Weihnachten 2018 im Lübecker Gefängnis und um Daten zu Straftaten in der Landesunterkunft für Flüchtlinge in Boostedt für den Zeitraum Dezember 2018 bis Februar 2019.

Zudem soll er drei als Verschlusssache eingestufte Kapitel des sogenannten Buß-Berichts weitergegeben haben.

Ex-Innenminister Klaus Buß (80, SPD) hatte vor Jahren als Sonderermittler medial erhobene Vorwürfe gegen die Polizei in Bezug auf frühere Ermittlungen gegen Rocker untersucht. Es ging um Vorwürfe der Aktenmanipulation und Unterdrückung von Beweismitteln sowie Mobbing gegen Ermittler.

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Am 15. August brachte der ehemalige Polizeigewerkschafter vor Gericht erneut sein Bedauern zum Ausdruck. Seine Indiskretionen seien durch nichts zu rechtfertigen. "Ich finde für mich selbst keine Erklärung dafür, wie ich mich dazu hinreißen lassen konnte."

Das Urteil soll am Mittwoch (13 Uhr) verkündet werden.

Erstmeldung: 14. September, 5.28 Uhr. Aktualisiert: 15.26 Uhr

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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