Plante der Brokstedt-Killer die Flucht? Mithäftling belastet Ibrahim A. schwer

Itzehoe - Im Prozess um die tödliche Messerattacke im Regionalzug bei Brokstedt hat ein ehemaliger Mithäftling aus dem Untersuchungsgefängnis Neumünster den Angeklagten am heutigen Freitag vor dem Landgericht Itzehoe belastet.

Der Angeklagte Ibrahim A. (34) hatte im Januar 2023 zwei Menschen getötet und vier schwer verletzt.
Der Angeklagte Ibrahim A. (34) hatte im Januar 2023 zwei Menschen getötet und vier schwer verletzt.  © Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A., der sich wegen zweifachen Mordes und vierfachen Mordversuchs verantworten muss, habe auch ihn mit dem Tode bedroht, sagte der 26-jährige Häftling. "Ich töte dich, ich krieg dich, ich bringe dich um, wie ich die beiden anderen auch umgebracht habe", habe Ibrahim A. ihm angedroht.

Nach Worten des Mithäftlings plante der Angeklagte durch Randalieren und auffälliges Verhalten zu erreichen, in die Psychiatrie oder ein Krankenhaus verlegt zu werden.

Von dort wollte er fliehen, wie der Zeuge sagte. Er habe den Justizbeamten davon erzählt. Weil der 34-Jährige in seiner Zelle Feuer gelegt hatte, wurde er inzwischen nach Lübeck verlegt.

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"Der Angeklagte teilt dazu mit, dass er den Zeugen nicht mit dem Tod bedroht habe", sagte der Verteidiger von Ibrahim A. Zugleich äußerte der Anwalt wegen der Widersprüchlichkeiten in den Aussagen massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen.

Schwere der Schuld hängt vom psychischen Zustand ab

Der habe sich erst klarer geäußert, als der Vorsitzende Richter ihm einen Vermerk eines Justizbeamten über eine frühere Aussage von ihm vorgelesen habe. Diese habe der Zeuge mit den Worten bestätigt: "Alles, was da geschrieben steht, ist wahr."

Die Staatsanwaltschaft wirft Ibrahim A. vor, am 25. Januar 2023 im Regionalzug beim Bahnhof von Brokstedt mit einem Messer zwei Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren getötet und vier schwer verletzt zu haben.

Die Frage eines möglichen psychotischen Schubs des Angeklagten zum Tatzeitpunkt kann für die Schuldfrage entscheidend sein.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa

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