Revision abgelehnt: Täter kriegt lebenslang für Mord an Ehefrau (†23)

Ahrensburg - Ein 39-jähriger Afghane wird für den Mord an seiner Ehefrau (†23) mindestens die nächsten 15 Jahre hinter Gittern verbringen müssen. Er scheiterte mit seinem Einspruch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Das am Landgericht Lübeck gefällte Urteil gegen einen 39-jährigen Mann aus Afghanistan im Prozess um den Mord an dessen Ehefrau (†23) bleibt nach erfolgloser Revision bestehen. (Symbolbild)
Das am Landgericht Lübeck gefällte Urteil gegen einen 39-jährigen Mann aus Afghanistan im Prozess um den Mord an dessen Ehefrau (†23) bleibt nach erfolgloser Revision bestehen. (Symbolbild)  © Christophe Gateau/dpa

Das Urteil "lebenslang" bleibt bestehen: Der 39-Jährige hatte seine ebenfalls aus Afghanistan stammende Ehefrau in der Nacht vom 5. September auf den 6. September 2021 durch 29 Messerstiche in der gemeinsam bewohnten Wohnung einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg (Schleswig-Holstein) getötet.

Der strenggläubige Moslem, zeigten sich die Richter überzeugt, habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Partnerin einen westlichen Lebensstil pflegen wollte.

Der Mann hatte die Tat zwar gestanden, aber behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, da seine Frau ihn provoziert und ihm unter anderem gedroht habe, den Umgang mit der gemeinsamen Tochter zu verbieten.

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Zuvor berichteten Familienangehörige der Frau, habe es bereits mehrfach Streit und Drohungen gegeben. Die 23-Jährige war zeitweise sogar in ein Frauenhaus geflüchtet, war aber zu ihrem Mann zurückgekehrt.

Dieser war schließlich auf einem Autohof in Bayern festgenommen worden, als er an Board eines Reisebusses Deutschland in Richtung Italien verlassen wollte.

Das Landgericht Lübeck hatte den Afghanen im vergangenen April zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach deutschem Strafrecht kann der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren frei kommen.

Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, haben die Karlsruher Richter seinen Antrag nun als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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