Frauenleiche im Krötentunnel: So urteilte das Gericht

Von Martin Oversohl

Stuttgart/Sindelfingen - Etwas mehr als ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen ist der frühere Bekannte der Toten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte schuldig ist.  © ---/dpa

Das Landgericht zeigte sich bei der Urteilsverkündung überzeugt, dass der 47-Jährige die neun Jahre jüngere Frau in einem Waldgebiet umgebracht und ihre Leiche versteckt hat.

Die Strafkammer habe "nicht die geringsten Zweifel" an der Schuld des Mannes gehabt, sagte ein Gerichtssprecher.

Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Ukrainer seiner Bekannten Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf, riss sie auf ihrem Heimweg vom E-Scooter und ermordete sie.

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Monatelang blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai ihre Leiche in einem Krötentunnel unter der Straße an einem Rückhaltebecken. Vier Wochen darauf wurde der Tatverdächtige aus dem Kreis Konstanz gefasst.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Es gebe keine Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA am Tatort, sagte der Anwalt.

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Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über geschwiegen und in seinem letzten Wort erklärt, er sei unschuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

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