Tödliche Schüsse aus Maschinenpistole: So lange muss der 18-Jährige hinter Gitter!

Von Tatjana Bojic

Stuttgart/Göppingen - Ein zur Tatzeit 17 Jahre junger Mann wurde wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Die brutale Tat ist Teil einer seit mehreren Jahren andauernden Auseinandersetzung zweier multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart.

Das Gericht in Stuttgart wertete die Tat als heimtückischen Mord. (Archivfoto)
Das Gericht in Stuttgart wertete die Tat als heimtückischen Mord. (Archivfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Verurteilung von 9 Jahren und 6 Monaten beantragt. Der Verteidiger plädierte auf 7 Jahre und 6 Monate, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte.

Wegen des Alters des Angeklagten war die Hauptverhandlung nicht-öffentlich. Der Angeklagte räumte ein, geschossen zu haben.

Für das Gericht ist erwiesen, dass der jetzt 18 Jahre alte Angeklagte am 2. Oktober 2024 eine Bar in Göppingen betrat und sofort und unvermittelt 15 Schuss aus einer Maschinenpistole auf drei Männer abgab.

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Der mit dem Rücken zu ihm sitzende Getötete wurde aus 78 Zentimetern von einer Kugel in den Hinterkopf getroffen und starb sofort.

Zwei Opfer wurden laut Gericht in einer Entfernung von zwei bis drei Metern von mehreren Schüssen getroffen, darunter auch jeweils in den Oberkörperbereich.

Zwischen Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten vergingen weniger als zehn Sekunden. Da die Männer mit einem Angriff nicht rechneten, sah die Strafkammer jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an.

Es kam zu einer Personenverwechslung

Nach den Schüssen im vergangenen Jahr liefen die Ermittlungen auf Hochtouren.
Nach den Schüssen im vergangenen Jahr liefen die Ermittlungen auf Hochtouren.  © Marius Bulling/dpa

Die Tat ist laut Gericht Teil einer seit mehreren Jahren andauernden Auseinandersetzung zweier multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart.

Die Schüsse galten demnach einem Führungsmitglied und weiteren Mitgliedern der gegnerischen Gruppierung, die sich oft in dieser Bar aufhielten.

Die Opfer hätten keinerlei Beziehungen zu dieser Gruppe gehabt und seien völlige Unbeteiligte gewesen.

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"Der Getötete sah dem Führungsmitglied der rivalisierenden Gruppierung ähnlich, weshalb es zu einer Personenverwechslung kam", teilte der Gerichtssprecher mit.

Erst Monate nach der Tat wurde ein Syrer, der bereits mehrere Jahre in Deutschland lebt, als mutmaßlicher Schütze im Kreis Ludwigsburg festgenommen. Auch die Opfer sind syrische Staatsangehörige.

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Weißbrod/dpa, Marius Bulling/dpa

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