Tödlicher Angriff auf Polizisten in Mannheim: Angeklagter muss lebenslang in den Knast
Von Stefanie Järkel
Mannheim/Stuttgart - Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte Sulaiman A. zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest. A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Laut Anklage verletzte A. bei dem Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur.
Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.
Der Angeklagte hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe.


Angeklagter entschuldigt sich vor Urteil
Der Angeklagte hatte sich kurz vor dem Urteil bei den Opfern der Tat entschuldigt. "Ich habe so viel Leid bereitet, das werde ich mir nicht verzeihen können", sagte Sulaiman A. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Es tut mir wirklich sehr, sehr leid, was ich angerichtet habe."
Der Tag, als die Mutter und die Schwester des getöteten Polizisten Rouven Laur vor Gericht gesprochen hätten, sei der schlimmste Tag in seinem Leben gewesen.
"Ich wünschte (...), ich hätte niemals diese verrückte Tat begangen", sagte der 26-Jährige. Er würde sich wünschen, er hätte sich niemals so manipulieren lassen und sei nie nach Mannheim gefahren.
Angeklagter lebte zuletzt mit Frau und Kindern in Hessen
Der Angeklagte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der DPA einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.
Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Erstmeldung: 10.01 Uhr, aktualisiert um 10.24 Uhr.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa