Kleines Mädchen zu Tode geschüttelt: Diese Strafe bekommt der Täter

Gera - Für den Schütteltod eines Kleinkinds muss ein 30-Jähriger für viereinhalb Jahre in Haft.

Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, muss der Angeklagte für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolfoto)
Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, muss der Angeklagte für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Symbolfoto)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Der Mann ist am heutigen Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft habe acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe "im bewährungsfähigen Bereich", also von maximal zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im September 2020 das damals zwei Jahre alte Kind seiner Lebensgefährtin so stark geschüttelt zu haben, dass es zwei Tage später starb. Es sei an einem Hirnödem und inneren Blutungen - einem sogenannten Schütteltrauma - gestorben.

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Der Deutsche hatte zum Prozessauftakt eingeräumt, das Kind geschüttelt zu haben, stellte es aber als Unfall dar. Das Mädchen sei beim Spielen auf die Bettkante gefallen. Anschließend habe er es geschüttelt, damit es wieder Luft bekomme.

Nach Angaben der Thüringer Kinderschutzambulanz kommt es immer wieder zu solchen Fällen in Thüringen. Am Landgericht Gera läuft derzeit noch ein ähnliches Verfahren gegen eine Pflegemutter, die ein elfmonatiges Kind so stark geschüttelt haben soll, dass es starb. Vergangene Woche kam ein 35-Jähriger aus Bad Lobenstein in Untersuchungshaft.

Er wird verdächtigt, seine drei Monate alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben.

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