Steuerprozess gegen Rechtsextremist Tommy Frenck eingestellt
Von Sebastian Haak
Meiningen - Der Rechtsextreme Tommy Frenck muss sich nicht länger wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht Meiningen verantworten.
Das Verfahren gegen ihn werde gegen die Verhängung einer Auflage vorläufig eingestellt, verkündete die Vorsitzende Richterin, Julia Döllein, nach einer längeren Unterbrechung der Hauptverhandlung. Wenn Frenck innerhalb von sechs Monaten 10.000 Euro an die Staatskasse zahle, werde der Prozess endgültig beendet.
Sie empfehle ihm, kein Risiko einzugehen und den Betrag in Raten von mindestens 550 Euro auch wirklich stets fristgerecht zu begleichen, andernfalls werde das Verfahren wiederaufgenommen. Frenck sicherte das zu: "Ich bezahle immer fünf Tage eher."
Der Prozess gegen Frenck war erst an diesem Tag eröffnet worden – und über mehrere Stunden hinweg hatte sich das schnelle vorläufige Verfahrensende nicht abgezeichnet. Dafür hatte Döllein durch kritische Nachfragen deutlich gemacht, dass sie an einer zentralen Behauptung des Angeklagten zweifelt, dass er von einer Veranstaltung im Jahr 2017 nicht finanziell profitiert habe.
Erst nach einem Rechtsgespräch kam es dann zu der Einstellungsentscheidung, die auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft mittragen.
Steuersumme nach unten korrigiert
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte Frenck vorgeworfen, im Jahr 2017 Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen zu haben, die er eigentlich unter anderem als Veranstalter eines Rechtsrockkonzertes hätten abführen müssen. Dieses Konzert in Themar gilt als das größte Rechtsrockkonzert der deutschen Nachkriegsgeschichte. Damals waren etwa 6000 Rechtsextremisten nach Südthüringen gekommen.
Außerdem wurde in dem Verfahren die Höhe der mutmaßlich nicht abgeführten Steuersumme korrigiert. Laut Döllein wurde eine Teilsumme fälschlicherweise in zwei Anklagepunkten aufgeführt. Deshalb reduzierte sich der Vorwurf von 141.000 Euro auf ungefähr 88.000 Euro nicht gezahlter Umsatz- und Gewerbesteuer.
Dass Frenck für die Verfahrenseinstellung 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen werde, bedeute nicht, dass er die ihm zur Last gelegte mutmaßlich Steuerschuld für das Jahr 2017 anerkenne, sagte sein Anwalt Andreas Wölfel. Er wolle das Strafverfahren aber endlich beendet wissen.
Eine finanzielle Verantwortung für das Rechtsrockkonzert in Themar hatte Frenck zum Auftakt des Prozesses bestritten. Er habe keine Eintrittsgelder eingenommen und keine Rechnungen bezahlt, auch wenn einige der Rechnungen auf seinen Namen ausgestellt worden seien.
Originalmeldung: 9. Januar, 13.13 Uhr, aktualisiert um 15.07 Uhr
Titelfoto: Michael Reichel/dpa
