Von Annett Gehler
Erfurt - Hat ein Mann in Gotha seine Frau absichtlich angezündet – oder war es ein Unfall? Diese Frage muss das Landgericht Erfurt jetzt in einem Prozess um versuchten Totschlag klären.
Zum Prozessauftakt wies der Angeklagte über seinen Verteidiger alle Tatvorwürfe zurück. Die Ehefrau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, machte zum Prozessauftakt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht. Was geschah also an dem betreffenden Januarabend dieses Jahres in Gotha?
Laut der Staatsanwaltschaft war das Ehepaar zunächst auf einer Familienfeier in einem Partyraum eines Gothaer Hotels. Dort sei es zu Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten gekommen.
Der 63-Jährige habe dann seine Hose heruntergelassen und sein Genital entblößt, schilderte die Staatsanwältin in der Anklageverlesung. Später sei es zwischen den beiden im Wohnhaus zum Streit gekommen. Die 56-Jährige habe nach langjährigen, wiederholten Übergriffen Angst vor ihrem Mann gehabt. Sie sei daher ins Schlafzimmer gegangen und habe sich ins Bett gelegt.
Der angeklagte Klempner habe aus einer Gartenlaube eine Flasche Grillanzünder geholt, sie damit überschüttet und den Brennspiritus angezündet. Dadurch gerieten die Haare der Frau in Flammen. Sie sei aus dem Haus geflüchtet und habe die Flammen draußen im Schnee ersticken können.
Die Frau habe aufgrund der Verbrennungen später eine Hauttransplantation erhalten und dauerhafte kosmetische Beeinträchtigungen erlitten.
Angeklagte stellt das Geschehen als Unfall dar
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehemann unter anderem versuchten Totschlag vor. Er habe den Tod seiner Frau billigend in Kauf genommen. Er habe versucht, sie zu töten, ohne ein Mörder zu sein.
Der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hingegen stellte das Geschehen als Unfall dar. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass es auf der Familienfeier einen Streit zwischen dem Ehepaar gegeben habe und er sein Genital entblößt habe, verlas sein Verteidiger eine entsprechende Erklärung. Auch vorherige körperliche Übergriffe bestritt er.
Auf der Feier habe er Bier, Sekt und Schnaps getrunken und sich betrunken gefühlt. Als er nach Hause kam, sei er erzürnt darüber gewesen, dass die fünf Hunde ihre Notdurft im Haus verrichtet hätten.
Er holte daraufhin den Brennspiritus, um unter anderem Kommode und Teppich zu reinigen und um die Hunde durch den Geruch zu disziplinieren. Seine Frau habe versucht, ihn daran zu hindern, als der Spiritus sich an einer brennenden Kerze entzündet habe. Durch die Verpuffung seien die Haare der Frau in Brand geraten.
Der Angeklagte, der während der Verlesung seiner Erklärung weinte, sei ihr mit Wasser aus Zahnputzbechern zu Hilfe geeilt. Er sei geschockt und panisch gewesen, erklärte sein Verteidiger. Er werfe sich vor, an der versehentlichen Entflammung seiner Frau schuld zu sein.