Tochter von Getötetem nach Unfall-Drama in Oberhof: "Sie haben das Leben meines Papas auf dem Gewissen"

Suhl - Im Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Oberhofer Rennrodelbahn hat die Staatsanwaltschaft eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen die angeklagte ehrenamtliche Helferin beantragt. Die Tochter des Getöteten wandte sich mit deutlichen Worten an die Angeklagte.

Die Angeklagte soll Ende Februar einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben haben. (Archivbild)
Die Angeklagte soll Ende Februar einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben haben. (Archivbild)  © Steffen Ittig/NEWS5/dpa

Die 47-Jährige, die an dem Unglücksabend als Vereinsmitglied den Start der sogenannten Ice-Tubes betreute, steht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Suhl.

Sie soll Ende Februar einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben haben. Im Zielbereich war dann ein Gästebob gegen den Ring geprallt. Dabei starb ein 45-Jähriger, der in dem Ice-Tube saß, seine 41 Jahre alte Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.

Staatsanwalt Jochen Grundler sprach am Dienstag in seinem Plädoyer von einem Augenblickversagen und einem Fehler, unter dem die Angeklagte ein Leben lang leiden werde - aber auch die Hinterbliebenen.

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Zwar habe die Angeklagte angenommen, den Ice-Tube bei grüner Ampel in die Bahn geschoben zu haben. "Faktisch haben sie aber nicht hingeschaut", sagte Grundler zu der zitternden Angeklagten.

Zur Frage, ob nicht auch noch andere Verantwortliche auf der Anklagebank sitzen müssten, sagte Grundler: "Wir haben keine kausale strafrechtliche Pflichtverletzung anderer Personen gefunden."

Prozess vor Amtsgericht in Suhl: Tochter mit Kritik in Richtung Angeklagter

Im Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Oberhofer Rennrodelbahn hat die Staatsanwaltschaft eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen die angeklagte ehrenamtliche Helferin beantragt. (Archivbild)
Im Prozess nach dem tödlichen Unfall auf der Oberhofer Rennrodelbahn hat die Staatsanwaltschaft eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen die angeklagte ehrenamtliche Helferin beantragt. (Archivbild)  © Michael Reichel/dpa

Auch wenn an dem Abend vieles chaotisch gelaufen sei, so gebe es doch keine Vorschriften und Vorgaben, aus der eine Pflichtverletzung von anderen Personen herzuleiten wäre. Das Strafrecht könne kein Handout für den Bahnbetreiber herausgeben.

Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt wird die Strafe nur dann ausgesprochen, wenn sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhält. Für diesen Fall beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 43 Euro.

Die Nebenklage kritisierte erneut das Fehlen eines Sicherheitskonzeptes für diese Gästefahrten und beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für die Angeklagte.

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Die Tochter des Getöteten sagte zu der Angeklagten: "Sie haben das Leben meines Papas auf dem Gewissen." Sie kritisierte, dass die Angeklagte nicht den Kontakt zu ihr und ihrer Familie gesucht habe.

Urteil am frühen Nachmittag erwartet

Die Verteidigung plädierte dafür, von einer Strafe für die 47-Jährige abzusehen. Sie stehe zu ihrem Versagen und sei sich ihres Fehlverhaltens bewusst.

Dem Betreiber der Bahn und dem Veranstalter der Gästefahrten warf die Verteidigung ebenfalls vor, sich nicht ihrer Verantwortung zu stellen und kein Interesse an der Aufarbeitung zu haben.

Es habe erhebliche organisatorische Mängel gegeben. Das Urteil wird am frühen Nachmittag erwartet.

Titelfoto: Steffen Ittig/NEWS5/dpa

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