Tödlicher Bobunfall im Eiskanal: Ehrenamtliche Helferin bekommt dicke Geldstrafe
Suhl - Nach einem tödlichen Unfall auf der Oberhofer Rennrodelbahn ist eine ehrenamtliche Helferin am Dienstag vom Amtsgericht Suhl verwarnt worden.
Suhl (dpa) - Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frau Ende Februar vergangenen Jahres einen Doppelschlauchring - einen sogenannten Ice-Tube - bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben hatte.
Im Zielbereich war ein Gästebob, der nur wenige Sekunden danach von einer anderen Höhe gestartet war, gegen den Ice-Tube geprallt. Dabei starb ein 45-Jähriger, der in dem Ice-Tube saß. Seine 41-jährige Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.
Richterin Alexandra Grimm sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.
Die Verwarnung steht unter Strafvorbehalt, das heißt, sollte sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, muss sie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro zahlen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Dagegen hatte die Verteidigung beantragt, von einer Strafe für die 47-Jährige abzusehen.
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